Wie können Sie als Arbeitgeber den U1-Erstattungssatz wählen?

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Den Erstattungssatz zum U1-Umlageverfahren können Sie für Ihr Unternehmen jährlich neu wählen. Teilen Sie uns Ihre Wahl über ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal mit.

Sollte die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie uns das Dokument per Post zu.

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