Gemäß § 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen.
Das monatliche Kindergeld im Überblick
2023/2024 | 2025 | |
---|---|---|
für das 1. Kind | 250 € | 255 € |
für das 2. Kind | 250 € | 255 € |
für das 3. Kind | 250 € | 255 € |
für das 4. Kind und jedes weitere Kind | 250 € | 255 € |
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Eine Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge findet nicht statt. Eltern bekommen auch dann das volle Kindergeld ausgezahlt, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.