Gemäß § 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen.
Das monatliche Kindergeld im Überblick
2020 | 2021 | 2022 | |
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für das 1. Kind | 204 Euro | 219 Euro | 219 Euro |
für das 2. Kind | 204 Euro | 219 Euro | 219 Euro |
für das 3. Kind | 210 Euro | 225 Euro | 225 Euro |
für das 4. Kind und jedes weitere Kind | 235 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zahlen das Kindergeld direkt an ihre Beschäftigten aus. Eine Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge findet nicht statt. Eltern bekommen auch dann das volle Kindergeld ausgezahlt, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.