Sozialversicherung A-Z

Aufbewahrungsfristen

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Aufbewahrungsfristen bestimmen, wie lange Belege, Nachweise und sonstige Aufzeichnungen, die für die Unternehmen meist keinerlei aktuelle Bedeutung mehr haben, aufgehoben werden müssen.

Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Akte beziehungsweise in dem Konto vorgenommen worden ist.

Regelmäßig werden in diesem Jahr auch die Akte beziehungsweise das Konto geschlossen.

Im Kalenderjahr 2023 entfällt für folgende Belege die Aufbewahrungspflicht

BelegartLetzte Eintragung vor
Abrechnungsunterlagen

2013

Arbeitsanweisungen 
zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen, Konzernberichten, EDV-Buchführung

2013

Bankbelege

2013

Beitragsabrechnungen 
Sozialversicherung

2013

Bilanz

2013

Buchungsbelege
Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge usw.

2013

Gehaltslisten

2013

Gewinn- und Verlustrechnung

2013

Jahresabschluss

2013

Journale 
für Hauptbuch und Kontokorrent

2013

Kassenbücher und Kassenblätter

2013

Kontenpläne
Kontenplanänderungen

2013

Kreditunterlagen
nach Ablauf des Kreditvertrages

2017

Lohnlisten

2017

Prozessakten

2013

Rechnungen

Offene-Posten-Buchhaltung

2013

keine Offene-Posten-Buchhaltung 

2013

Schriftwechsel 

2017

Steuererklärungen

Steuerunterlagen (soweit nicht für Finanzverwaltung von Bedeutung)

2017

Qualitätssicherung