Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Masern: Neue Schutzmaßnahmen treten in Kraft

Lesedauer unter 3 Minuten

Kiel, 18. Februar 2020 – Kinder sollen nur dann einen Platz in der Kindertagesbetreuung bekommen, wenn sie gegen Masern geimpft wurden. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz muss von den Bundesländern umgesetzt werden. „Bisher konnten nicht genug Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft werden, als dass ein ausreichender Infektionsschutz für die Bevölkerung besteht. Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen nun besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Wie häufig Masern in Deutschland und Schleswig-Holstein vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst:

Masern in Deutschland

Die Anzahl der Masernfälle, die vom Robert Koch-Institut erfasst werden, schwankt von Jahr zu Jahr. Obwohl Maserninfektionen weltweit und europaweit erheblich zugenommen haben, sank in Deutschland zuletzt die Zahl der Infektionen. So gab es im Jahr 2017 bundesweit noch 929 Fälle (10,5 pro eine Million Einwohner), während im darauffolgenden Jahr 2018 nur noch 543 Menschen an Masern erkrankten (5,8 pro eine Million Einwohner).

Masern in Schleswig-Holstein

Zwischen den Jahren 2012 und 2016 registrierte das Robert Koch-Institut in Schleswig-Holstein etwas weniger Masernfälle als im Bundesdurchschnitt. Pro eine Million Einwohner erkrankten hierzulande in diesem Zeitraum durchschnittlich 4,6 Menschen an Masern. Im Bundesdurchschnitt waren es 5,0 pro eine Million Einwohner.

In den Jahren 2017 bis 2019 sank die Zahl der Maserninfektion deutlich. Von den bundesweit erfassten 929 Masernfällen im Jahr 2017 entfielen zehn auf Schleswig-Holstein. 2018 waren es nur noch fünf Masernfälle in Schleswig-Holstein (bundesweit 543) und im letzten Jahr gab es sechs Masernfälle im Land – bundesweit ging die Anzahl im Jahr 2019 auf 514 zurück.

Impfquote gegen Masern in Schleswig-Holstein

83,4 Prozent der Kinder in Schleswig-Holstein, die im Jahr 2015 geboren wurden, haben entsprechend der Impfempfehlung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre zwei Masernschutzimpfungen erhalten. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 78,9 Prozent. Das ergab der Barmer-Arzneimittelreport 2019. Insgesamt sind die regionalen Unterschiede bei der Masernschutz-Impfrate groß. Die höchste Impfrate hat Hamburg mit 83,8 Prozent, die geringste Bayern mit 76,0 Prozent.

Beweggründe für die Einführung der Impfpflicht

Masern werden häufig als „Kinderkrankheit“ unterschätzt. Dabei gehören sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und bei schwerem Verlauf tödlich enden. Bereits im Jahr 1984 haben die Mitgliedstaaten der europäischen Region und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Masern schrittweise zu eliminieren und weltweit auszurotten. Zur Prävention von Masern stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese wird in Deutschland nicht erreicht. Mit der Einführung der Masernimpfpflicht will Deutschland die Menschen vor Masern schützen und das WHO-Ziel erreichen.

Wie erfolgt eine Impfung gegen Masern?

Eine Masernschutzimpfung erfolgt mit abgeschwächten Masernviren, also mit einem Lebendimpfstoff. Sie wird in der Regel als sogenannte MMR-Impfung in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken verabreicht und gut vertragen.

Wann sollte eine Masernimpfung erfolgen?

Um die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in die Kindertagesbetreuung zu erfüllen, muss ein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres die erste, und vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die zweite Masernschutzimpfung erhalten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt bei Kindern, die in diesem Zeitraum nicht geimpft wurden, die Impfung unbedingt bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen. Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie in der Kindheit an Masern erkrankt waren oder einen Impfschutz haben.

Weiterführende Informationen:

Fragen und Antworten zu Masern aus medizinischer Sicht:
www.barmer.de/s000553

Informationen zum Thema Impfen allgemein:
www.barmer.de/s000862

Informationen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut:
www.stiko.de

Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2018: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html

Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Impfen/_documents/Masernschutzgesetz.html;jsessionid=A3A82D1B34C1658448D778F52F57D074.delivery1-master