Demografische Entwicklung, Fachkräftemangel, angespannte Finanzsituation – Die gesetzliche Pflegeversicherung hat großen Reformbedarf. Die Barmer hat daher in ihrem Positionspapier „Pflege für die Zukunft stark machen“ eine Vielzahl von Reformmaßnahmen formuliert, mit denen die soziale Pflegeversicherung für die zukünftigen Herausforderungen gewappnet werden kann. Die Krankenkasse liefert damit einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. In einem Sondernewsletter kommentieren wichtige Stimmen der Gesundheitsbranche Sachsen-Anhalts die einzelnen Vorschläge.
Barmer-Vorschlag: Strukturen der pflegerischen Versorgung vernetzen – sektorübergreifend handeln
Pflegebedürftige Menschen benötigen eine kontinuierliche Unterstützung, egal wo sie versorgt werden. Um Versorgungsbrüche zu vermeiden, muss die medizinische und pflegerische Versorgung vernetzt und über die Sektoren hinweg organisiert werden. Details dazu finden Sie hier.
Der Vorsitzende des Landespflegerats Sachsen-Anhalt Henry Rafler zum Vorschlag der Barmer
„Nur durch sichere Pflegestrukturen, die den Übergang von der Krankenhausbehandlung in die notwendige Nachversorgung sicherstellt, kann die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleistet werden. Sektorübergreifende Vernetzung ist für die Pflege und Medizin unabdingbar und gleichzeitig auch in Sachsen-Anhalt die größte Herausforderung.
Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ist seit dem 1. Oktober 2017 für Krankenhäuser verbindlich. Inzwischen werden die daraus resultierenden Forderungen eines nahtlosen Übergangs in die nachfolgenden Versorgungsbereiche durch die Anwendung eines patientenindividuellen Entlassplans immer besser umgesetzt. Dazu zählt auch die frühzeitige Kontaktaufnahme mit pflegerischen Nachsorgeeinrichtungen, unter anderem über ein Echtzeitmonitoring, das freie Kapazitäten im Pflegebereich aufzeigt. Diese Optimierung der Vernetzung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass für eine zeitgerechte Krankenhausentlassung nicht immer ausreichende Kapazitäten pflegerischer Nachbetreuungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt vorhanden sind. Das war einer der Gründe, warum im Jahr 2021 die Übergangspflege im Krankenhaus nach Paragraf 39a SGB V als neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde. Diese neue Leistung ist auf zehn Tage begrenzt und wird nicht die Lösung für fehlende Pflegekapazitäten außerhalb einer teuren Krankenhausbehandlung sein können.
Neben den bewährten regionalen Versorgungsstrukturen wie MVZ, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen und integrierte Gesundheitseinrichtungen ist in Sachsen-Anhalt das Konzept „Pflege im Quartier/Quartiersmanagement“ in Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Wohnungsunternehmen, Sozialwirtschaft und Freiwilligenmanagement. Der Quartalsmanager ist in dieser Versorgungsstruktur der zentrale Ansprechpartner, der das umfangreiche Netzwerk hauptamtlich „pflegt“.
Viel zu oft entstehen vermeidbare Krankenhausaufenthalte für pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen durch ungenügende hausärztliche Versorgung. Die KV--Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt sieht Möglichkeiten entsprechend der Vereinbarung nach Paragraf 119b Absatz 2 SGB V zwischen der KBV und der GKV über einen koordinierenden Arzt und einen betreuenden Arzt die medizinische und pflegerische Versorgung für Pflegeheimbewohner zu verbessern. Grundlage dazu ist ein Kooperationsvertrag mit dem Pflegeheim.nsgesamt verbessern sich langsam die pflegerischen Strukturen und deren Vernetzung auch in Sachsen-Anhalt. Kontinuität und Qualität bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen bleibt aber auch weiterhin eine der großen Herausforderungen und benötigt noch sehr lange sektorübergreifendes Handeln von allen Beteiligten.“