Masern sind alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit
STANDORTinfo für Mecklenburg-Vorpommern

Masernschutzgesetz: Fragen und Antworten

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Kinder sollen nur dann einen Platz bei einer Tagesmutter, in einer Kita oder dem Schulhort bekommen, wenn sie vollständig gegen Masern geimpft sind. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt. 

„Mit dem Masernschutzgesetz sollen die Menschen besser vor dieser gefährlichen Infektionskrankheit geschützt und Masern auf Dauer ausgerottet werden. Hierzulande gilt es, das Ansteckungsrisiko in Kitas und Schule zu minimieren“, sagt Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer in Mecklenburg-Vorpommern. Wie häufig Masern in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern vorkommen, wie die Impfpflicht umgesetzt wird und wie gegen Masern geimpft wird, ist hier zusammengefasst:

Die Anzahl der Masernfälle, die vom Robert Koch-Institut erfasst werden, schwankt von Jahr zu Jahr. Obwohl Maserninfektionen weltweit und europaweit erheblich zugenommen haben, sank in Deutschland zuletzt die Zahl der Infektionen. So wurden für das Jahr 2018 bundesweit 543 Masernfälle (Inzidenz: 5,8 pro 1 Mio. Einwohner) erfasst, im Jahr 2017 waren es dagegen 929 Fälle (Inzidenz 10,5 pro 1 Mio. Einwohner).
Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. Laut Gesundheitsministerium sind das die mit Abstand wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum. 
90,5 Prozent der Schulanfänger im Land sind vollständig gegen Masern geimpft. Das ergab der Barmer Arzneimittelreport 2019. Laut Robert Koch-Institut (RKI) und LAGuS liegt die Masern-Impfquote bei den Schulanfängern sogar bei 95,5 Prozent. Das wäre die bundesweit höchste Impfrate und Herdenschutz wäre gegeben. Die Zahlen des RKI und des LAGuS beruhen jedoch auf Analysen von Impfausweisen. Daten von Kindern, die keinen Impfausweis haben, wurden im Unterschied zur Untersuchung der Barmer nicht berücksichtigt. 
Masern werden häufig als „Kinderkrankheit“ unterschätzt. Dabei gehören sie zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern können schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen und bei schwerem Verlauf tödlich enden. Bereits im Jahr 1984 haben die Mitgliedstaaten der europäischen Region und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Masern schrittweise zu eliminieren und weltweit auszurotten. Zur Prävention von Masern stehen gut verträgliche, hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln. Um die Verbreitung von Masern zu verhindern, ist eine Impfrate von mehr als 95 Prozent erforderlich. Diese wird in Deutschland nicht erreicht. Mit der Einführung der Masernschutzimpfung möchte Deutschland die Menschen vor Masern schützen und das WHO-Ziel erreichen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Nachweispflicht bei den jeweiligen Kita- bzw. Schulleitungen liegen. Verantwortliches Ressort für die Schulen ist das Bildungsministerium, für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ist es das Sozialministerium. Die Einrichtungsleitungen überprüfen bei Eintritt in Kita oder Schule, ob die entsprechenden Impfungen vorliegen bzw. ob - nachgewiesen durch ein ärztliches Attest - eine Immunität durch eine erlittene Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation besteht. Wenn die jeweiligen Nachweise nicht vorgelegt werden, dürfen Kinder in der Kita abgelehnt werden.
Wer jetzt schon eine Schule oder Kita besucht, benötigt den Nachweis bis zum 31. Juli 2021. Auch Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen sich gegen Masern impfen lassen. Bei Nichtbeachtung sieht das Masernschutzgesetz Geldbußen gegen Eltern oder auch Einrichtungen bis zu 2.500 Euro vor.
Eine „betroffene“ Einrichtung meldet einen Fall an das jeweilige Gesundheitsamt. Die Entscheidung über die Sanktionierung muss dann von Fall zu Fall vom Amt getroffen werden. 
Da Schulpflicht besteht, dürfen Kinder oder Jugendliche auch bei nicht vollständigem Impfschutz nicht abgewiesen werden. Wenn in einer Schule ein ungeimpftes Kind auffällt, wird das Gesundheitsamt informiert, das wiederum in Kontakt mit den Eltern tritt. Als letztes Mittel könnte eine Geldbuße drohen.
Eine Masernschutzimpfung erfolgt mit abgeschwächten Masernviren, also mit einem Lebendimpfstoff. Sie wird in der Regel als sogenannte MMR-Impfung in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln und Windpocken verabreicht und gut vertragen.
Um die gesetzlichen Vorgaben für die Aufnahme in die Kindertagesbetreuung in Brandenburg zu erfüllen, sollte ein Kind vor Vollendung des ersten Lebensjahres die erste, und vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die zweite Masernschutzimpfung erhalten. Die Ständige Impfkommission empfiehlt bei Kindern, die in diesem Zeitraum nicht geimpft wurden, die Impfung unbedingt bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen. Auch Erwachsene sollten sich gegen Masern impfen lassen, wenn sie nach 1970 geboren wurden und nicht wissen, ob sie in der Kindheit an Masern erkrankt waren oder einen Impfschutz haben.