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Kind krank? Mütter tragen in Hamburg weiter die Hauptlast

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Hamburg, 7. Oktober 2025 – Mit dem Beginn der kalten und nassen Jahreszeit steigen auch in Hamburg typischerweise die Infektionszahlen – das gilt insbesondere für Atemwegserkrankungen. Erkältungswellen und RSV-Infektionen in Kitas und Schulen führen häufig dazu, dass Kinder zu Hause betreut werden müssen. Diese Aufgabe übernehmen in den meisten Fällen weiterhin vor allem Mütter. Das zeigt eine aktuelle Analyse der BARMER, bei der die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld in Hamburg ausgewertet wurde. Im Jahr 2024 wurden demnach rund 5.000 Anträge auf Kinderkrankengeld von BARMER-versicherten Frauen in der Hansestadt gestellt, während Männer knapp 1.900 Anträge einreichten. Trotz eines Anstiegs der Anträge bei den Vätern um etwa 20 Prozent im Vergleich zu 2019 (damals: rund 1.600 Anträge) bleibt die Verteilung klar ungleich. Auch bundesweit ist das Bild ähnlich. Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2024 rund 404.000 Anträge auf Kinderkrankengeld von Barmer-Versicherten gestellt. Gut 295.000 dieser Anträge kamen dabei von Frauen, knapp 109.000 von Männern.

„Das gesetzlich garantierte Kinderkrankengeld entlastet Familien und ermöglicht eine gute Betreuung. Es ist erfreulich, dass mehr Väter ihre kranken Kinder betreuen. Dennoch leisten Frauen weiterhin den Großteil der Care-Arbeit, oft verbunden mit finanziellen Einbußen“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg.

Deutliche Unterschiede auch bei der Zahl der Betreuungstage

Neben den Anträgen zeigt sich die ungleiche Verteilung auch bei den Zahltagen (Anzahl der Tage, an denen Kinderkrankengeld gezahlt wurde). Insgesamt verzeichnete die Barmer in Hamburg im Jahr 2024 rund 12.900 Zahltage für Kinderkrankengeld. Davon entfielen etwa 9.600 Tage auf Frauen und knapp 3.300 Tage auf Männer. Zwar stieg die Zahl der Anträge im Vergleich zu 2023 leicht von rund 6.700 auf etwa 6.900, die Gesamtdauer der Inanspruchnahme sank jedoch leicht von etwa 13.100 auf knapp 12.900 Tage.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit 2024

Seit dem 1. Januar 2024 gilt bundesweit ein erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ziel ist es, die Betreuung kranker Kinder besser abzusichern und Eltern flexibler zu entlasten. Eltern können nun bis zu fünfzehn Tage pro Kind und Elternteil in Anspruch nehmen (zuvor: 10 Tage). Für Alleinerziehende liegt der Anspruch bei 30 Tagen pro Kind, bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch sogar auf 35 bzw. 70 Tage. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Gesellschaftliches Umdenken gefordert

„Gerade in der Erkältungssaison zeigt sich, wie wichtig eine verlässliche soziale Absicherung für Familien ist. Gleichzeitig müssen wir weiter daran arbeiten, die Care-Arbeit partnerschaftlicher zu verteilen und die Rahmenbedingungen für beide Elternteile zu verbessern“, betont Susanne Klein. Die Zahlen verdeutlichten, dass trotz der gesetzlichen Verbesserungen beim Anspruch auf das Kinderkrankengeld vor allem Mütter die Kinderbetreuung übernähmen. Dies habe teilweise deutliche Auswirkungen auf ihre Erwerbsarbeit und finanzielle Unabhängigkeit. „Neben familienfreundlicheren Arbeitsbedingungen braucht es vor allem ein gesellschaftliches Umdenken im Rollenverständnis“, so die Forderung der Barmer-Landeschefin.

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld

 

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