Die jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen an der Krankenhausreform gehen aus Sicht der Barmer in die falsche Richtung und verkehren das ursprüngliche Ziel, mehr Qualität und Patientensicherheit in der Versorgung, ins Gegenteil. „Die ohnehin schon unzureichende Krankenhausreform ist nun in Teilen noch einmal aufgeweicht worden. Die neuen weitreichenderen Ausnahmeregelungen gefährden die Patientensicherheit. Durch die weitere Aufweichung der Qualitätsvorgaben können die Länder künftig Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, auch wenn diese die dafür festgelegten Mindestqualitätsvorgaben nicht oder nur durch nicht näher konkretisierte Kooperationen erfüllen. Damit wird das Ziel einer bundesweit einheitlichen Qualität unterlaufen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. med. Christoph Straub.