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Berlin kompakt: Interview mit Prof. Dr. Christoph Straub zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform und Fragen der Finanzierung | Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ legt Zwischenstand vor

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Berlin, 21.10.2025 - Interview mit Prof. Dr. Christoph Straub zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform und Fragen der Finanzierung

Verantwortungsvolle Ordnungspolitik für den Krankenhausbereich notwendig

Bund und Länder sollten den Willen aufbringen, die dringend erforderlichen Strukturveränderungen und Qualitätsverbesserungen im Krankenhausbereich tatsächlich anzugehen, so Prof. Dr. Straub in Berlin kompakt. Mit dem nun vorliegenden Krankenhausreformanpassungsgesetz werden notwendige Qualitätsvorgaben weiter aufgeweicht. Die ursprünglichen Ziele der vor über drei Jahren angestoßenen Krankenhausreform sind nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der BARMER weiterhin richtig: effizientere Strukturen durch Konzentrationen, Spezialisierung und damit insgesamt mehr Qualität. Sinnvolles ordnungspolitisches Handeln erfordere eine wirksame Restrukturierung im Krankenhausbereich – gefolgt von einer zielgerichteten Finanzierung.

Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bringt keine 1,8 Milliarden Euro an Einsparungen 

Um ein weiteres Ansteigen der GKV-Beiträge zu verhindern, hat die Gesundheitsministerin kurzfristig Sparvorschläge unterbreitet. Doch hat Straub Zweifel, ob die angekündigten Einsparungen tatsächlich realisiert werden können. So werde das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei Weitem nicht 1,8 Milliarden Euro an Einsparungen bringen. Weiteres in Berlin kompakt.

Weiteres Thema des Newsletters:

Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“ legt Zwischenstand vor

Die Bund-Länder-AG Pflege hat am 13.10.2025 erste Zwischenergebnisse veröffentlicht. Sie spricht sich für den Erhalt des Teilleistungssystems in der sozialen Pflegeversicherung und für die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus, was gute Richtungsentscheidungen wären. Doch letztlich ist eine abschließende Bewertung der Vorschläge erst möglich, wenn die von Bund und Ländern konsentierten Eckpunkte vorliegen. Die Pflegekassen sollten bei diesem Prozess aufgrund ihrer umfassenden Expertise unbedingt einbezogen werden.