Berlin, 22.08.2025 – Die Bundesregierung plant eine umfassende Überarbeitung der im vergangenen Jahr beschlossenen Krankenhausreform. Zu dem aktuellen Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) hat am 21.08.2025 die Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit stattgefunden. Er sieht zahlreiche Ausnahmen für die Bundesländer bei den Qualitätsvorgaben für die stationäre Versorgung vor. Damit entfernt sich die Reform immer weiter von dem ursprünglichen Ziel, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Krankenhausversorgung zu schaffen – zum Nachteil der Patientensicherheit.
KHAG wird dringend nötige Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen verzögern
Die Bundesländer erhalten mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz deutlich mehr Spielraum für Ausnahmen von den Mindestqualitätsvorgaben für die Krankenhäuser. So werden etwa die bundeseinheitlichen Vorgaben für die Entfernung zwischen zwei Kliniken aufgehoben, was den Ländern ermöglicht, mehr Standorte zur Sicherstellung der Versorgung als bisher auszuweisen. Zudem werden die Fristen für Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben um weitere drei Jahre verlängert.
Die Barmer sieht die geplanten Neuregelungen kritisch, denn sie werden die dringend nötige Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen verzögern. Unrentable und nicht am medizinischen Bedarf orientierte Strukturen werden dadurch in den nächsten Jahren weiterhin Bestand haben.
Pflegegesetz wird zum „Omnibus“
Das bisherige „Pflegekompetenzgesetz“ wird inhaltlich ausgebaut und umbenannt in „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“. Berlin kompakt berichtet über Regelungen zur Entbürokratisierung, zur Digitalisierung und zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Ärztinnen und Ärzten im vertragsärztlichen Notdienst.
Termine laufender Gesetzgebungsverfahren
Als Service stellen wir in einer Tabelle Informationen und Termine zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu Verordnungen zur Verfügung.