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Berlin kompakt: Fortentwicklungsgesetz zur Krankenhausreform in Planung | Neuer Anlauf bei der Pflegeberufegesetzgebung

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Berlin, 08.07.2025 – Das Krankenhausreformgesetz (KHVVG) soll weiterentwickelt werden. Ausnahmen von den Qualitätskriterien des KHVVG sowie die Anpassung von Fristen für die Bundesländer hatten Union und SPD schon in ihrem Koalitionsvertrag verabredet. Weitere Abstriche fordern nun vorwiegend unionsgeführte Länder in einem Papier. Damit wird das ursprüngliche Ziel der Krankenhausreform ausgehöhlt, bundeseinheitliche Qualitätsstandards für eine bessere medizinische Versorgung und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu erreichen.

Keine weiteren Abstriche bei der Qualität zulassen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des KHVVG vorlegen. Mit Blick auf den bevorstehenden Gesetzgebungsprozess melden die Bundesländer ihre Interessen an. Bei der Weiterentwicklung der Krankenhausreform darf es nach Auffassung der Barmer jedoch unter keinen Umständen zu weiteren Abstrichen bei den Vorgaben für Qualität kommen, wie zum Beispiel bei den Leistungsgruppenregelungen. Notwendig sind stattdessen bundesweit einheitliche Vorgaben seitens des Bundes – etwa bei den Mindestvorhaltezahlen, um eine Gelegenheitsversorgung auszuschließen.
Was die Finanzierung betrifft ist es richtig, dass die ursprünglich durch die Beitragszahler aufzubringenden Mittel für den Transformationsfonds durch den Bund übernommen werden, ebenso wie die zusätzlichen Krankenhaus-Soforthilfen. Es bleibt jedoch mehr als fraglich, ob die Verteilung an alle Kliniken nach dem Gießkannenprinzip einen Beitrag zur Schaffung zukunftsfähiger Krankenhausstrukturen leistet.

Gesetz bringt mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen

Sowohl das Pflegekompetenzgesetz (PKG) als auch das Gesetz für eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung scheiterten mit dem Ende der Ampel-Koalition. Die neue Bundesregierung hat die beiden Gesetzentwürfe nun mit wenigen Änderungen erneut vorgelegt.
Mit dem PKG soll geregelt werden, dass Pflegefachpersonen künftig selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen erbringen dürfen – eine wichtige Weiterentwicklung für die pflegerische Versorgung. Auf diese Weise können die vorhandenen Personalressourcen in der Versorgung Pflegebedürftiger effizienter eingesetzt werden.
Eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist notwendig, weil sie einen flexiblen Zugang zu allen Versorgungsbereichen eröffnet. Auch können bundesweit einheitliche Standards und eine Ausbildungsvergütung zu einer höheren Attraktivität des Berufsbilds beitragen. Berlin kompakt berichtet.