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Berlin kompakt: Bundeskabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform

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Berlin, 10.10.2025 – Das Bundeskabinett hat am 08.10.2025 den Entwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz beschlossen. Wie erwartet werden den Bundesländern darin zahlreiche Ausnahmen von den bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben ermöglicht, die wesentlicher Bestandteil der Krankenhausreform waren. Damit wird das Ziel einer bundesweit einheitlichen Qualität unterlaufen und die Patientensicherheit gefährdet.

Aufweichung von Qualitätsvorgaben gefährdet Patientensicherheit

Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird klargestellt, unter welchen Bedingungen Leistungsgruppen an Krankenhausstandorte zugewiesen werden können, obwohl die gesetzlich festgelegten Mindestqualitätsvorgaben nicht erfüllt werden. Zwar sollen die Krankenkassen nun stärker in die Entscheidung über Ausnahmen eingebunden werden, doch fehlen verbindliche Standards etwa zur Erreichbarkeit von Krankenhäusern oder zu Kooperationen verschiedener Standorte. So werden die Qualitätsanforderungen unterlaufen.

Kritisch ist auch die geplante Regelung, mit der den Ländern ermöglicht wird, die Ausweisung vorhandener Fachkliniken beizubehalten. Sie läuft einer bundeseinheitlichen Definition von Fachkliniken und den damit verbundenen notwendigen Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung zuwider. Berlin kompakt berichtet.