Auch in diesem Winter hat der Grippeschutz besondere Bedeutung. Trifft die aktuelle Coronawelle mit der Grippe zusammen, stellt das nicht nur Betriebe vor große Herausforderungen. Die Grippeimpfung und Einhaltung der Hygieneregeln sind daher die besten Möglichkeiten, um Arbeitsausfälle in den kommenden Monaten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Grippeimpfung im Betrieb anzubieten. Trotzdem erwarten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade im Herbst, dass ihre Firma Maßnahmen ergreift, um die Risiken zu minimieren. Die jährliche Grippe verursacht in Deutschland jedes Jahr volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe und führt zu vielen Todesfällen.
Vorsorge in der Erkältungszeit: Investieren Sie jetzt in die Gesundheitsförderung. Mit den passenden Präventionsmaßnahmen können Sie als Firma zur Vorbeugung von Erkrankungen und Arbeitsausfällen beitragen. Die Barmer unterstützt Sie dabei.
Empfehlung für Beschäftigte mit besonderem Risiko
Wer sollte sich gegen die Grippe impfen lassen? Ein grundsätzliche Empfehlung gibt die die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (RKI) auf seiner Website. Zur besonders gefährdeten Risikogruppe zählen demnach: geschwächte oder chronisch kranke Menschen, Personen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere und Menschen, die beruflich viel mit anderen Kontakt haben.
Vor allem Menschen mit Vorerkrankung tragen bei einer Ansteckung ein erhöhtes Risiko. Eine zusätzliche Infektion durch Coronaviren könnte ihr Immunsystem lebensgefährlich belasten.
Diese Hygienemaßnahmen helfen gegen Grippe
Die in vielen Betrieben bereits getroffenen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus sind auch zur Vermeidung von Influenza hilfreich. Denn auch die Grippe ist eine akute Erkrankung der Atemwege, die durch Viren verursacht wird. Zu den wirksamen Hygienemaßnahmen zählen zum Beispiel: Desinfektionsmittel, ausreichend Abstand, regelmäßiges Lüften oder gesundes Obst.
Hilfreich kann auch sein, Beschäftigte über die Mitarbeitermedien zu informieren oder entsprechende Hygieneregeln im Betrieb zu publizieren. Sind die Hygieneregeln bereits durch Corona-Maßnahmen bekannt, sind sie übrigens nicht erneut mitbestimmungspflichtig.
So organisieren Sie eine Grippeimpfung im Betrieb
Die beste Vorsorgemaßnahme gegen Grippe ist die Schutzimpfung. Sie kann zwar nicht gleichzeitig gegen eine Corona-Infektion schützen, doch wer gegen die Grippe geimpft ist, schützt sich und andere eventuell vor einer Ansteckung mit der Grippe. So kann erreicht werden, dass sich die Grippe-Saison und die Corona-Pandemie möglichst wenig überlagern.
Die beste Zeit für die Grippeimpfung ist im Herbst. Die Erfahrung zeigt, dass die Impfquote unter Arbeitnehmern höher ist, wenn Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin anbieten.
In diesem Fall werden die Kosten für den Impfstoff von der Krankenkasse erstattet. Zudem können Betriebsärzte auf der Grundlage eines Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) handeln, den der Verband der Ersatzkassen abgeschlossen hat.
Sie benötigen Informationen zum Grippeschutz im Betrieb? Unsere Experten beraten Sie gerne zum Thema Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung.