Dr. Susanne Klein, eine lächelnde Frau mit blonden lockigen Haaren, steht auf einer Brücke über einen Kanal im Stadtteil Hamburg Hammerbrook
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Auf den Punkt – Gesundheitspolitik aus dem Blickwinkel von Susanne Klein

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Ein chinesisches Sprichwort sagt: „Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“ Übertragen auf das Thema Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen besteht nun die berechtigte Hoffnung, dass Mauern eingerissen und auf deren Fundamenten Windmühlen errichtet werden. 

Wie ist die Situation hierzulande derzeit? Die Arztpraxen tun sich schwer mit dem E-Rezept, die Versicherten hadern mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und statt über schnelle Datenleitungen erfolgt Kommunikation immer noch gerne per Brief oder Faxgerät. Immerhin läuft es mit der elektronischen Krankschreibung seit Jahresbeginn augenscheinlich gut

Anfang März nun hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seine „Digitalstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“ vorgestellt. Und damit soll alles viel besser werden – natürlich unter Einhaltung deutscher Gründlichkeit: Ab Ende 2024 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Bereits Anfang 2024 soll das E-Rezept verbindlicher Standard sein. Beides will Lauterbach in der Handhabung „so einfach wie möglich“ wissen. An diesen Worten muss er sich messen lassen. ePA und E-Rezept müssen den Versicherten einen Mehrwert bieten und dabei gleichsam komfortabel zu nutzen sowie vor unbefugtem Zugriff sicher sein. Das bedeutet: Leistungserbringer müssen sich auf die neue Technologie einlassen, sprich Ärztinnen und Ärzte müssen die Akte füllen. Patientinnen und Patienten profitieren, wenn beispielsweise Arzneimitteltherapie digital unterstützt erfolgt und dadurch gefährliche Wechselwirkungen bei Medikamenten verhindert wird. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Daten in Echtzeit in der ePA auftauchen; wenn Ärzte und Therapeuten, Krankenhäuser und Apotheken die Gesundheitsdaten von Patienten zeitnah abrufen können – und nicht, wie derzeit – mit Monate dauernder Verzögerung.

Dabei ist die Sorge vor dem „gläsernen Patienten“ unbegründet, denn wer am Ende welche Information in der ePA einsehen kann, bestimmt die oder der Versicherte. Dass mit dem Fokus auf Nutzerfreundlichkeit der Datenschutz nicht vernachlässigt werden darf, ist ebenso klar. Doch generell sind Datenschutz und Digitalisierung keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Richtig eingesetzt kann Digitalisierung Prozesse beschleunigen, Personal entlasten und die Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung erhöhen. 

Werden wir uns bewusst, dass neue Technologien nicht nur Risiken bergen, sondern welchen Mehrwert Digitalisierung im Gesundheitswesen für jeden einzelnen Versicherten und die Gemeinschaft bietet. Veränderung mag anfangs schmerzen – doch aus Barmer-Sicht sind wir (mit unseren Windmühlen) gut aufgestellt, um den Wind der Veränderung in positive Energie umzuwandeln.