Pressemitteilung aus Hamburg

Hamburgs Väter nutzen Kinderkrankengeld wieder seltener

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Hamburg, 18. Oktober 2022 – Familienväter in der Stadt bleiben wieder seltener bei Zuhause, wenn ihre Kinder erkrankt sind. Das zeigen Daten der Barmer zur Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes. Demnach entfiel die Zahlung des Kinderkrankengeldes im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in jedem dritten Fall auf den Mann. Im ersten Halbjahr 2022 sank der Anteil der Inanspruchnahme bei Vätern auf knapp 26 Prozent. Insgesamt ging die Zahl der Kinderkrankengeldfälle in Hamburg im Vergleich der ersten beiden Halbjahre von 2021 auf 2022 um 30 Prozent zurück. Von Januar bis Juni dieses Jahres zahlte die Barmer gut 4.000 Mal, im Vorjahreszeitraum waren es noch mehr als 5.800 Fälle. „Das Kinderkrankengeld hat sich in Krisenzeiten hervorragend bewährt. Es entlastet Eltern, die ihre Kinder aufgrund einer Erkrankung oder pandemiebedingt selbst betreuen müssen“, sagt Dr. Susanne Klein, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Hamburg. 

2022 weniger pandemiebedingtes Kinderkrankengeld gezahlt

Entfielen im ersten Halbjahr 2021 noch gut 60 Prozent der Fälle auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld, so ging dieser Anteil auf gut zehn Prozent im Vergleichszeitraum des laufenden Jahres zurück. Die Ursache hierfür sei vermutlich, dass es weniger pandemiebedingte Schul- und Kitaschließungen gegeben habe. Bei der Barmer versicherte Eltern in Hamburg erhielten die Leistung in den ersten sechs Monaten des Jahres an knapp 9.400 Tagen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch gut 15.300 Tage.

Erweiterte Kinderkrankengeld-Regelung noch bis Ende 2023 

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zusätzliche Kinderkrankentage eingeführt. Bis Ende 2023 können gesetzlich versicherte Mütter und Väter je mitversichertem Kind bis zwölf Jahre jeweils für bis zu 30 Arbeitstage, jedoch längstens für bis zu 65 Arbeitstage, Kinderkrankengeld erhalten. (Alleinerziehende: 60 Arbeitstage pro Kind, längstens 130 Arbeitstage). Die Leistung ist bei der Krankenkasse zu beantragen und beträgt 90 Prozent des Nettolohns. 
 

Pressekontakt:

Karsten Schulz
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