Ein älterer Mann schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl in den Garten
Internationaler Tag der Pflegenden am 12. Mai

Hilfe für Helfer

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Berlin, 9. Mai 2025 – Oft sind es alltägliche Verrichtungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörige bei allen Belastungen nicht mehr schaffen: Fenster putzen, Gartenarbeit oder Einkäufe erledigen. Was viele nicht wissen: Mit dem Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung in Höhe von maximal 131 Euro pro Monat können sich Pflegebedürftige Unterstützung von gewerblichen Anbietern oder Privatpersonen für solche Tätigkeiten organisieren. Die Voraussetzungen hierfür sind in Berlin geregelt.

Gewerbliche Anbieter online finden

In Berlin können Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige auf dem Internetportal www.pflegeunterstuetzung-berlin.de mit einer Suchmaske gewerbliche Anbieter in ihrer Umgebung finden. Die Unternehmen, die dort gelistet sind, haben eine Anerkennung des Berliner Senats dafür, ihre Leistungen mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Sie können mit haushaltsnahen Diensten beauftragt werden, die der pflegebedürftigen Person zu Gute kommen, zum Beispiel mit der Wohnungsreinigung, Fensterreinigung, mit Einkäufen oder Botengängen.

Nachbarschaftshilfe von Privatpersonen

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Privatpersonen im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe die Betreuung oder Unterstützung im Alltag übernehmen. Diese können mit einer Aufwandsentschädigung aus der Pflegekasse bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass sich diese Privatpersonen für die Nachbarschaftshilfe zertifiziert haben. Dies geschieht durch eine Fortbildung, die in Berlin kostenlos angeboten wird. Anbieter und Termine sind ebenfalls auf www.pflegeunterstuetzung-berlin.de zu finden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Fortbildung zur Nachbarschaftshilfe online zu absolvieren.

Mit kostenlosem Online-Kurs für Nachbarschaftshilfe qualifizieren

Die Barmer bietet eine Online-Fortbildung zur Nachbarschaftshilfe an, die Interessenten unabhängig ihrer Kassenzugehörigkeit kostenlos offensteht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Kurszeiten selbst festlegen. Das Kursangebot deckt alle Wissensbereiche ab, die für eine gute ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe wichtig sind. Es enthält Module zum Beispiel zu Grundlagen der Pflegeversicherung, zur richtigen Kommunikation, zum Umgang mit Demenz, zu Bewegungsförderung und zum richtigen Handeln bei häuslichen oder medizinischen Notfällen. Die Barmer möchte mit dem Online-Angebot mehr Menschen dafür gewinnen, Pflegebedürftige und deren Angehörige ehrenamtlich zu unterstützen. „Rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Berlin zu Hause gepflegt, mehr als 100.000 allein von Angehörigen. In den kommenden Jahren wird ihre Zahl weiter steigen. In der Nachbarschaftshilfe sehen wir großes Potenzial, mehr ehrenamtliche Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu mobilisieren“, sagt Gabriela Leyh.

Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe unterschiedlich geregelt

Die Online-Qualifizierung der Barmer für die Nachbarschaftshilfe ist außer in Berlin in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen möglich. In Brandenburg fehlen die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zurzeit noch. Da sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sind die Kurse auf dem Online-Portal auf das jeweilige Bundesland genau zugeschnitten.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zum Nachbarschaftshilfe-Portal unter: https://barmer-onlinekurs-nachbarschaftshilfe.de/
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Nachbarschaftshelfer bzw. Nachbarschaftshelferin zu werden, erfahren Sie hier: www.barmer.de/entlastungsbetrag

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