STANDORTinfo für Baden-Württemberg

Transport von Pflegebedürftigen in die Zahnarztpraxis wird vereinfacht

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Mit dem am 1. August vom Kabinett beschlossenem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) müssen ab dem 1. Januar 2019 Krankenfahrten von Pflegebedürftigen zu einem Zahnarzt nicht mehr von den Krankenkassen genehmigt werden. Die Genehmigung gilt automatisch als erteilt, wenn ein Schwerbehindertenausweis (aG, BI oder H) oder der Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder eine Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt. Diese Mobilitätseinschränkung muss zusätzlich bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 vorliegen. Durch diese Maßnahme soll Bürokratie abgebaut und die Zahngesundheit von Pflegebedürftigen verbessert werden, denn diese ist nachweislich schlechter als die von Nicht-Pflegebedürftigen.

Barmer-Zahnreport 2018: Die Behandlung von Pflegebedürftigen verbessern

Laut Barmer-Zahnreport 2018 hat die zahnmedizinische Behandlung von Pflegebedürftigen noch immer Schwächen. Die in den Jahren 2013 und 2014 eingeführten Leistungen zugunsten Pflegebedürftiger wirken zum Teil nicht so, wie ursprünglich beabsichtigt. Denn die therapeutischen Leistungen durch den Zahnarzt verharren nach wie vor auf einem niedrigen Niveau. Plötze: "Der bisherige Verwaltungsaufwand beim Einholen der Genehmigung für einen Krankentransport hat bestimmt seinen Teil dazu beigetragen, dass sich die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen nur geringfügig verbessert hat. Es wird interessant sein zu sehen, ob sich das durch den Wegfall des Antragsverfahrens ändern wird."

Reform für bessere Zähne im Pflegeheim verfehlt Ziel

Dank neuer und modifizierter Leistungsziffern können Zahnärzte den Besuch bei Heimbewohnern höher abrechnen. Sie sollten die Versorgung der Pflegebedürftigen verbessern, doch bisher hat die Reform ihr Ziel verfehlt. Obwohl diese Leistungsziffern allein im Jahr 2016 bundesweit 1,9 Millionen Mal abgerechnet wurden und die Krankenkassen dafür mehr als 55 Millionen Euro für ausgegeben haben, haben noch nicht einmal einfache Therapieleistungen wie kleinere Reparaturen an Zahnprothesen zugenommen. Genau das aber hätte man erwarten können. "Was sich verbessert hat, ist die Prävention, nicht aber die Therapie", so Plötze. In Zahlen ausgedrückt stellt sich die Situation in Baden-Württemberg wie folgt dar: Von 2013 bis 2016 hat die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen in Pflegeheimen um 10 Prozent zugenommen, die Therapieleistungen stiegen aber nur um 2,1 Prozent. Auf der Suche nach Erklärungen haben die Autoren daher Interviews mit Pflegeheimbetreibern und kooperierenden Zahnärzten geführt. Neben den bereits erwähnten Verwaltungsaufwand beim Transport der Patienten zum Zahnarzt begründeten sie das Ausbleiben therapeutischer Leistungen vor allem mit der nicht vorhandenen zahnärztlichen Ausstattung im Pflegeheim. Zudem würden sich manche Betroffene weigern, zum Zahnarzt zu gehen.

Zu wenige Kooperationsverträge

Einige Leistungsziffern lassen sich nur abrechnen, wenn Zahnärzte mit Pflegeheimen Kooperationsverträge abgeschlossen haben. In Baden-Württemberg profitierten laut Barmer-Zahnreport 12,5 Prozent der Heimbewohner von Leistungen, die im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht wurden. Nur in Niedersachsen (6,8 Prozent) und im Saarland (4,3 Prozent) ist die Quote noch niedriger. Allerdings könnten sich diese Zahlen demnächst ändern, denn die Pflegeheime werden durch das PpSG dazu verpflichtet, zukünftig Kooperationsverträge mit Zahnärzten zu schließen. Aus der bisherigen Soll-Regelung wird dann ein Muss.

Die Grafik zeigt die Inanspruchnahme von zahnärtzlichen Leistungen im Pflegeheim.

Obwohl Zahnmediziner seit der Einführung der neuen Leistungsziffern öfters die Bewohner von Pflegeheimen untersuchen, hat die Zahl der therapeutischen Maßnahmen nicht annähernd im gleichen Umfang zugenommen. Bei der Reparatur von Prothesen ist die Inanspruchnahme sogar rückläufig.

Den Barmer-Zahnreport 2018 finden Sie unter www.barmer.de/p009345 zum Download.