STANDORTinfo - Der Newsletter der Barmer Landesvertretung Baden-Württemberg

Ambulante Pflege: Abrechnung von Sachleistungen komplett digital

Lesedauer unter 1 Minute

Eine gute Nachricht für alle ambulanten Pflegedienste: Ab sofort verzichtet die Barmer bei der Abrechnung von Pflegesachleistungen auf das Einreichen von Belegen in Papierform. Die Abrechnung nach § 36 SGB XI erfolgt nun komplett über das Datenaustauschverfahren.

"Mit dem Ende dieser Zettelwirtschaft entlasten wir die Pflegedienste. Und es ist ein weiterer kleiner Schritt, hin zu mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen", sagt Michael Rothenbacher, Vertragsreferent Pflege in der Barmer Landesvertretung Baden-Württemberg.

E-Mail mit IK-Nummer an DDG 

Die Abrechnung von Pflegesachleistungen übernimmt das Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DDG) für die Barmer. Dieser muss von den Pflegediensten einmalig per E-Mail an beleglos@ddg-online.de unter Angabe der IK-Nummer darüber informiert werden, ab wann keine Kopie des Leistungsnachweises mehr eingereicht wird. Im Gegenzug erfolgt dann eine schriftliche Bestätigung durch DDG.

Internetportal für Dienstleister in der Pflege

Seit diesem Jahr gibt es eine Webseite der Barmer für Leistungserbringer. Hier finden auch Dienstleister in der Pflege Antworten auf ihre wichtigsten Fragen. Von der Abrechnung bis hin zu Verträgen mit der Barmer.


Zum Portal für Leistungserbringer