Aktuelle Gesetzgebung

Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung



01.06.2021Inkrafttreten
28.05.20212. Durchgang Bundesrat
20.05.2021 2./3. Lesung Bundestag
06.05.20211. Lesung Bundestag
04.05.2021Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD
30.04.2021 Kabinettsentwurf für eine Formulierungshilfe der Fraktionen CDU/CSU und SPD

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Nachtragungen in einen (digitalen) Impfausweis sollen auch Apothekerinnen und Apotheker vornehmen können.
  • Ausweitung der Datenmeldungen an das DIVI-Intensivregister
  • Zahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Corona-Tests und Corona-Schutzimpfungen werden für das gesamte Jahr 2021 vollständig durch den Bund erstattet.

So positioniert sich die Barmer

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Deutsche Bundestag weitere Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu gehören etwa die Vorbereitung eines EU-Impfzertifikats zum Nachweis der Schutzimpfung gegen das Coronavirus und Vorgaben für die Vorhaltung von Schutzmasken in der Nationalen Schutzreserve. Geplant ist zudem eine Ausweitung der Datenmeldungen an das DIVI-Intensivregister, welches täglich die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin erfasst. Mit einem Änderungsantrag wurde nun die Meldung der Neuaufnahme von Patienten in das Register aufgenommen. Diese können bislang nur geschätzt werden. Ebenfalls sollen künftig auch die Alterskohorten der Intensivpatienten sowie die Virusvarianten erfasst werden.
Durch eine weitere Änderung soll die Finanzierungsbasis der Krankenkassen im Jahr 2022 verbessert werden. Grundlage hierfür war eine Einigung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesfinanzministerium: So werden die Zahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Corona-Tests und Corona-Schutzimpfungen für das gesamte Jahr 2021 vollständig durch den Bund erstattet. Andernfalls würde der Fonds erheblich belastet, was zu Kürzungen der Zuweisungen an die Krankenkassen im Jahr 2022 führen würde.

Position der Barmer: 

Die geplanten Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind nachvollziehbar. Umfangreichere Datenmeldungen an das DIVI-Register können zu einer besseren Transparenz über die Versorgung beitragen. In Pandemiezeiten sind Impfungen gegen das Coronavirus und Corona-Tests Aufgaben der Daseinsvorsorge und müssen vom Bund finanziert werden. Deshalb ist die nun beschlossene Übernahme der Kosten durch den Bund richtig, sie trägt zu einer finanziellen Entlastung der GKV bei. Es sind jedoch weitere Schritte wie die deutliche Erhöhung des Bundeszuschusses notwendig, nicht zuletzt aufgrund der von der Bundesregierung ausgesprochenen Sozialgarantie.