Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Lesedauer unter 2 Minuten

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

15.12.2020Inkrafttreten
27.11.20202. Durchgang Bundesrat
29.10.20202./3. Lesung Bundestag
16.09.2020Anhörung im Gesundheitsausschuss
11.09.20201. Lesung Bundestag
17.07.2019Kabinettsbeschluss
23.05.2019Verbändeanhörung Bundesministerium für Gesundheit
08.04.2019Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Vor-Ort-Apotheken wie Versandapotheken
  • Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen
  • Vergütung des Arzneimittel-Botendienstes in Höhe von 2,50 Euro pro Lieferort und Tag ab 01.01.2021

So positioniert sich die Barmer

Zentrale Maßnahme des Gesetzes ist die Wiederherstellung des Prinzips einheitlicher Apothekenabgabepreise für Arzneimittel, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Mit dieser Regelung könnten insbesondere ausländische Versandapotheken zukünftig keine Boni mehr auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Der Versandhandel soll jedoch nicht verboten werden.

Im Jahr 2016 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln gegen das europäische Recht verstößt. Seitdem können Versandhändler mit Sitz etwa in den Niederlanden Rabatte auf gesetzliche Zuzahlungen gewähren, inländische Apotheken jedoch nicht.

Position der Barmer:

Die vorgeschlagene Regelung stellt einen konstruktiven Kompromiss dar: Ein früher diskutiertes, vollständiges Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht mehr vorgesehen, so dass der Versandhandel als sinnvolle Ergänzung zur Versorgung der Bevölkerung erhalten bleiben kann. Die aktuell bestehende Diskriminierung inländischer Apotheken wird dabei jedoch beseitigt. 

Die Vor-Ort-Apotheken sollen zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen erbringen mit dem Ziel, ihre Rolle in der Arzneimittelversorgung zu stärken. Dazu ist vorgesehen, dass GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband bestimmte Dienstleistungen wie die Arzneimitteltherapiesicherheit oder Medikationsanalyse definieren. Deren Finanzierung soll durch einen neuen Festzuschlag von 20 Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erfolgen.

Position der Barmer:

Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei den zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen, welche noch gar nicht definiert und festgelegt sind, bereits eine Vergütung durch einen neuen Festzuschlag bestimmt wird. Hier sollten die Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekern abgewartet werden.