Aktuelle Gesetzgebung

Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD)

Lesedauer unter 1 Minute

Abgeschlossen und in Kraft getreten

Termine Gesetzgebung

01.01.2020Inkrafttreten
08.11.20192. Durchgang Bundesrat
26.09.20192./3. Lesung Bundestag
24.06.2019Anhörung im Gesundheitsausschuss
06.06.20191. Lesung Bundestag
17.05.20191. Durchgang Bundesrat
03.04.2019Kabinettsbeschluss
26.02.2019Verbändeanhörung Bundesministerium für Gesundheit
28.01.2019Referentenentwurf

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Errichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters
  • Zugriff auf Daten in bereits bestehenden medizinischen Registern
  • Beschleunigte Methodenbewertung im G-BA

So positioniert sich die Barmer

Der Entwurf für ein Implantateregister-Errichtungsgesetz sieht den Aufbau eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters vor mit einer verpflichtenden Teilnahme der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der Hersteller implantierbarer Medizinprodukte.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, zukünftig Langzeitbeobachtungen von Medizinprodukten und somit bessere Aussagen über die Qualität und Haltbarkeit von Implantaten zu ermöglichen. Mit dem Implantateregister wird damit künftig ein Frühwarnsystem für neue schadhafte Implantate zur Verfügung stehen. Daneben können die Daten des Implantateregisters auch genutzt werden, um die bestehenden Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung ausgewählter stationärer Leistungen weiterzuentwickeln.
Das Implantateregister soll durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aufgebaut und betrieben werden. Das DIMDI erhält dazu eine Geschäftsstelle.

Position der Barmer:

Durch ein bundesweites Implantateregister wird die medizinische Versorgung für die Patientinnen und Patienten bei Operationen nachhaltig verbessert. Die Informationen über Qualität – insbesondere Haltbarkeit – der Medizinprodukte werden deren Auswahl durch die Leistungsbringer sicherer machen und können dazu beitragen, Komplikationen und Re-Operationen zu vermeiden.

Positiv ist auch, dass der Gesetzentwurf die bestehenden Instrumente zur Erhöhung der Sicherheit von Medizinprodukten aufgreift. So wird etwa die Möglichkeit geschaffen, die bis dato über eine Million registrierten Operationen im Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) in das neue Implantateregister zu überführen. Die Barmer ist bereits seit 2011 an dessen Aufbau und Betrieb beteiligt.