Erfurt, 26. Mai 2025 – Die Landesgeschäftsführerin der Barmer Thüringen, Birgit Dziuk, widerspricht der von den Ländern Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat eingebrachten Forderung, Krankenhäusern rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 Geld zu erstatten.

Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Foto: Michael Reichel
„Wieder einmal sollen die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber mit ihren Beiträgen einspringen für Dinge, die aus Steuermitteln finanziert werden müssen. Nicht die Betriebsmittel sind für die Kliniken das Problem, sondern die seit vielen Jahren unzureichenden Investitionsmittel der Bundesländer. Nun rückwirkend noch Geld zu erstatten, lehnen wir daher strikt ab“, sagt Dziuk.
Der Entschließungsantrag sieht vor, dass die Krankenhäuser in den anstehenden Veränderungsprozessen stabilisiert werden sollen – daran sei nichts auszusetzen. Die Finanzierung müsse aber an Voraussetzungen geknüpft sein. Es gehe um Weiterentwicklung und nicht um das Refinanzieren von Kosten aus der Vergangenheit.
Die Barmer sehe den vom Land Thüringen mitgetragenen Bundesratsbeschluss außerdem kritisch, weil mit dem Krankenhaustransformationsfonds bereits ab dem Jahr 2026 jährlich fünf Milliarden Euro für die Krankenhäuser zur Verfügung stehen werden.