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Landesrahmenvereinbarung für Prävention und Gesundheitsförderung in Thüringen unterzeichnet

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Die Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Unfall- und Rentenversicherung haben sich erstmals gemeinsam verpflichtet, Gesundheitsförderung und Prävention in Thüringen voranzutreiben. Damit setzt Thüringen als eines der ersten Bundesländer das im Sommer 2015 verabschiedete Präventionsgesetz um.

Erfurt (7.4.2016). Im Rahmen der Konstituierung der Landesgesundheitskonferenz wurde heute mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung nach § 20f SGB V unterzeichnet. Ziel ist es, flächendeckend durch Kooperationen die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten - von der Kita bis zur Pflegeeinrichtung - weiterzuentwickeln. Wir stoßen bei der Behandlung vieler Wohlstandskrankheiten immer öfter an Grenzen. Deshalb müssen wir präventiv ansetzen. Aber wir schaffen das als Kassen nicht alleine. Funktionierende Primärprävention ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir das gemeinsame Vorgehen. Neben dem Land sollten sich aber auch die Thüringer Kommunen in Zukunft stärker engagieren. Denn eins ist klar: Prävention muss vor Ort gelebt werden, sagt Hermann Schmitt, Landesgeschäftsführer der Barmer GEK in Thüringen.

Krankheiten vermeiden, bevor sie entstehen

Thüringen hat den Strukturwandel in den letzten Jahren deutlich gespürt. Das wird auch anhand der Gesundheitsdaten der Thüringer Bevölkerung deutlich. So nehmen beispielsweise chronische und psychische Leiden zu. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Die zukünftigen Aufgaben sind durch die Landesrahmenvereinbarung in drei Zielbereiche aufgeteilt:

  1. Gesund aufwachsen
  2. Gesund leben und arbeiten
  3. Gesund im Alter

Um sicherzustellen, dass alle Lebenswelten erreicht werden und keine Doppelstrukturen entstehen, sind die Träger der Landesrahmenvereinbarung breit aufgestellt. Neben den Gesetzlichen Krankenkassen sind auch Träger der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung Teil der Vereinbarung.

Werner: Gemeinsam Thüringer Gesundheitsziele angehen

Gesundheitsförderung und Prävention waren aber auch bisher ein fester Bestandteil der Arbeitsaufgaben aller Sozialversicherungsträger. Dies zeigt sich unter anderem in derzeit etwa 40 durchgeführten Projekten. Auf dieser Grundlage werden zukünftig gemeinsame Kooperationen entstehen. Eine Aufgabe für die Zukunft wird dabei der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention im Zielbereich "Gesund im Alter" sein, da dort großer Nachholbedarf besteht. Aber auch die übrigen Lebenswelten werden Berücksichtigung finden.

Die Besonderheit des Thüringer Präventionsmodells ist das Zusammenspiel von Landesrahmenvereinbarung und der von Gesundheitsministerin Heike Werner einberufenen Landesgesundheitskonferenz. Durch diese Verbindung kann eine detaillierte Bedarfsermittlung erfolgen, um Kooperationen entstehen zu lassen und die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention wesentlich zu steigern. Ich freue mich sehr, dass es uns mit der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes gelungen ist, die Landesgesundheitskonferenz bereits zu ihrem Auftakt mit Leben zu füllen. In den kommenden Monaten werden wir gemeinsam die praktische Ausgestaltung des Präventionsgesetzes vor dem Hintergrund der gemeinsam zu erarbeitenden Thüringer Gesundheitsziele angehen, äußerte sich Ministerin Heike Werner.

Hintergrundinformationen zur Landesrahmenvereinbarung

Das Präventionsgesetz, das im Juni 2015 verabschiedet wurde, dient der Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und -bereichen. Mit Hilfe einer gemeinsamen Präventionsstrategie werden einheitliche Ziele und ein einheitliches Vorgehen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt.

Neben der Bundesrahmenempfehlung und den dort vereinbarten Zielen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes ist auch eine Verankerung auf Landesebene vorgesehen. Auf der Grundlage der Landesrahmenvereinbarung können die Kranken- und Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung und das Land Thüringen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Agentur für Arbeit konkrete Kooperationen entwickeln.

Unterzeichner der Landesrahmenvereinbarung

Auf Seiten der Leistungsträger haben AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der BKK Landesverband Mitte, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die IKK classic – Landesverband Thüringen, die Knappschaft Bahn See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung, der Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der vdek mit seinen Ersatzkassen für Thüringen unterschrieben