Das Bild zeigt zwei Mitarbeitende eines Krankenhauses.
Pressemitteilung der Barmer Thüringen

Krankenhaustransformation: Kofinanzierung sicherstellen!

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Erfurt, 27. August 2025 – Die Barmer Thüringen fordert, dass im Landeshaushalt 2026/2027 ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die im Zuge der Krankenhausreform angestoßenen Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern finanziell zu unterstützen. Ende September diskutiert der Landtag den Doppelhaushalt im Plenum. 

Hintergrund der Barmer-Forderung ist der Krankenhaustransformationsfonds des Bundes, durch den ab dem Jahr 2026 jährlich bis zu 62,4 Millionen Euro Fördermittel nach Thüringen fließen könnten. Voraussetzung ist, dass sich das Land, ggf. gemeinsam mit den Krankenhausträgern, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten beteiligt. 

Robert Büssow, Landesgeschäftsführer der Barmer Thüringen. Foto: Kai Eisentraut

Robert Büssow, Landesgeschäftsführer der Barmer Thüringen. Foto: Kai Eisentraut

„Der Umbau der Kliniken wird teuer. Thüringen allein könnte diesen finanziellen Kraftakt nicht stemmen. Daher ist der Transformationsfonds eine große Chance. Thüringen sollte die Kofinanzierung unbedingt sicherstellen“, sagt Barmer-Landesgeschäftsführer Robert Büssow. Es sei wichtig, die Mittel bereits jetzt im Doppelhaushalt für die beiden kommenden Jahre einzustellen, ansonsten fließe zwei Jahre lang kein Geld des Bundes nach Thüringen. „Die Menschen in Thüringen haben ein Recht darauf, dass die medizinische Versorgung funktioniert und die bestmögliche Qualität bietet“, so Büssow weiter.

Sondervermögen und Landesmittel

Der Krankenhaustransformationsfond des Bundes wurde eingerichtet, um Vorhaben zu fördern, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland modernisiert und zukunftsfähig gemacht werden. Mit dem Transformationsfonds wird in den Jahren 2026 bis 2035 bundesweit ein Finanzvolumen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die förderungsfähigen Vorhaben der Krankenhäuser bereitgestellt. Hierzu werden nach derzeitigem Stand 25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität statt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht, die andere Hälfte müssen die Länder aus eigenen Mittel kofinanzieren.

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