Pressemitteilungen aus Thüringen

Immer häufiger bleibt der Vater beim kranken Kind

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Erfurt, 23.01.2018 - Wenn das Kind krank ist, bleiben in Thüringen immer häufiger die Väter zu Hause, um den Nachwuchs gesund zu pflegen. Das berichtet die Barmer nach Auswertung ihrer Daten zum Kinderkrankengeld. Inzwischen bleibt bei jeder vierten Krankmeldung (24 Prozent) der Vater zu Hause. „Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld“, erklärt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer. Im Jahr 2016 beantragten rund 18.800 Eltern bei der Barmer in Thüringen Kinderkrankengeld, darunter fast 4300 Väter – das sind rund 23 Prozent. Nach vorläufigen Zahlen für 2017 zeichnet sich ein Rückgang an Krankmeldungen ab, der Anteil der Väter steigt jedoch leicht auf 24 Prozent (siehe Grafik). „Das ist ein eindeutiger Trend. Wir haben in Thüringen offenbar immer mehr moderne Familien, in denen sich auch die Väter im Krankheitsfall um ihr Kind kümmern. Allerdings müssen wir uns schon fragen, warum es offenbar noch immer eher Aufgabe der Frauen bleibt“, so Dziuk weiter. Möglicherweise fällt es Männern in Unternehmen schwerer sich wegen ihres Kindes krank zu melden als Frauen. Bundesweit beträgt der Väteranteil nur 22 Prozent, Thüringen liegt also über dem Durchschnitt. Nach Zahlen der Barmer dauert eine Krankmeldung wegen des Kindes im Schnitt 2,4 Tage pro Jahr.

Infografik: Kinderkrankengeld in Thüringen 2015-2017


 

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das sogenannte Kinderkrankengeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Voraussetzungen für dessen Zahlung sind:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden.
  • Dabei muss die Pflege durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, welches seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege übernehmen.

Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die gesetzliche Krankenversicherung pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens.

Service: Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer auch online gestellt werden via Barmer-Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesem Weg. Weitergehende Informationen zum Kinderkrankengeld unter www.barmer.de/a008786