Pressemitteilungen aus Thüringen

Reform für bessere Zähne im Pflegeheim zeigt in Thüringen Erfolge

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Erfurt, 23. August 2018 – Um die Zahngesundheit pflegebedürftiger Senioren steht es insbesondere dann schlecht, wenn sie stationär untergebracht sind. Studien der Barmer haben das mehrfach belegt. In Thüringen hat sich bei der zahnärztlichen Betreuung von Heimbewohnern jedoch einiges zum Positiven gewendet. Immer mehr Einrichtungen haben Kooperationsverträge mit Zahnärzten geschlossen. Damit werden aktuell bereits ein Viertel aller stationär Gepflegten im Freistaat erreicht. Das ist bundesweit ein Spitzenwert, wie der aktuelle Zahnreport der Barmer feststellt.

Zugrunde liegen Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2016: Während in Thüringen 24,2 Prozent der Heimbewohner von zahnärztlichen Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages profitierten, waren es im Saarland nur 4,3, in Niedersachsen nur 6,8 Prozent. Einzig in Sachsen-Anhalt liegt dieser Wert mit 26,8 Prozent noch etwas höher als im Freistaat. 

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„Wir freuen uns, dass Pflegeheime und Zahnärzte in Thüringen die Möglichkeit, eine Kooperation zu schließen, konsequenter nutzen. Wünschenswert wäre natürlich, dass in Zukunft jedes Pflegeheim einen Vertrag mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht“, erklärt Birgit Dziuk, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen. Rückendeckung kommt aus Berlin: Das Bundesgesundheitsministerium will die Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegeeinrichtungen verbindlich vorschreiben und aus der jetzigen Soll- eine Muss-Regelung machen (aktueller Entwurf Pflegepersonal-Stärkungsgesetz).

Residenz AMBIENTE in Erfurt ist eines von 160 Heimen

Aktuell haben in Thüringen insgesamt 160 Einrichtungen einen Kooperationsvertrag. Das sind knapp drei von zehn Pflegeheimen im Freistaat (insgesamt rund 560). Eines davon ist die Residenz AMBIENTE in Erfurt. Leiterin Sylvia Heinemann erläutert: „Viele unserer Bewohner können eine Zahnarztpraxis in der Regel nicht mehr ohne weiteres aufsuchen. Gleichzeitig brauchen sie eine gute zahnärztliche Betreuung, die auch die besonderen Bedürfnisse von hochbetagten, teils bettlägerigen Patienten berücksichtigt. Wir setzen schon seit langem auf eine Kooperation mit einer Zahnarztpraxis und haben durchweg positive Erfahrungen gemacht. Unsere Bewohner werden regelmäßig betreut und behandelt. So helfen wir ihnen ganz konkret, damit sie zum Beispiel keine oder zumindest weniger Schmerzen durch offene, entzündete Stellen im Mund haben oder durch eine gut sitzende Prothese besser kauen können. Das ist ein echtes Plus an Lebensqualität. Die Zusammenarbeit mit unserer Zahnärztin funktioniert hervorragend. Wichtig ist vor allem eine gute Kommunikation. Die Ärztin muss zum Beispiel wissen, welche Vorerkrankungen die Bewohner haben, um Blutungen zu vermeiden und offene Wunden entsprechend versorgen zu können.“

Zahnärzte können Heimbesuch besser abrechnen

Seit 2014 können Zahnärzte den Besuch im Pflegeheim höher abrechnen. Bereits ein Jahr zuvor waren zudem neue, beziehungsweise modifizierte zahnärztliche Leistungen für die Versorgung von Pflegebedürftigen eingeführt worden. Die Barmer legt mit ihrer Studie erstmals eine Analyse vor, was diese Maßnahmen in der Praxis bewirkt haben.

Dziuk: „Ein zentrales Anliegen hat die Reform noch nicht erreicht. Zwar profitieren die Pflegeheimbewohner von mehr zahnärztlicher Betreuung und auch von vielen Vorsorgeleistungen, aber in Sachen Therapie sind wir noch nicht weitergekommen.“ Die Auswertung zeigt, dass bei mehr als zwei Dritteln der Zahnarztbesuche am selben Tag kein therapeutischer Eingriff erfolgt, bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht.

Dziuk fordert: administrative Hürden beseitigen

Gründe sind vor allem die fehlende Ausstattung für zahnärztliche Eingriffe im Pflegeheim sowie der administrative Aufwand rund um den Krankentransport zum Zahnarzt. Häufig würden sich Betroffene auch schlicht weigern, zum Zahnarzt zu gehen. Auch das sind Erkenntnisse der Barmer-Studie, die neben Zahlen und Daten Interviews mit Zahnärzten und Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen umfasst.

„Natürlich sind uns die Hände gebunden, wenn ein schwer Pflegebedürftiger nicht mehr die Mühen auf sich nehmen will, den Zahnarzt aufzusuchen. Wenn man sich die mitunter sehr schwierige Situation dieser Personen vor Augen führt, ist das durchaus nachvollziehbar. Dennoch wollen wir die Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass der Besuch beim Zahnarzt nicht unnötig erschwert wird. Deshalb sollten die Antragsverfahren für die Kostenübernahme von Krankenfahrten vereinfacht werden. Auch der Gesetzgeber hat jetzt entsprechende Pläne formuliert. Das unterstützen wir vorbehaltlos“, betont Dziuk. Künftig sollen Krankenfahrten Pflegebedürftiger zum Zahnarzt oder anderen ambulant tätigen Fachärzten von der Genehmigungspflicht befreit sein (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz). 

Zahngesundheit Pflegebedürftiger im Vergleich schlechter

Laut Deutscher Mundgesundheitsstudie aus dem Jahr 2016 ist die Zahngesundheit von Pflegebedürftigen im Vergleich zu gleichaltrigen Senioren ohne Pflegebedarf signifikant schlechter. Werden Menschen pflegebedürftig, steigt in der Regel auch der zahnärztliche Behandlungsbedarf. Gleichzeitig sind sie genau dann weniger belastbar. Nur 17,5 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf können laut Mundgesundheitsstudie uneingeschränkt zahnmedizinisch behandelt werden. Künftig müsse die Zahngesundheit von Pflegebedürftigen demnach noch stärker in den Fokus rücken und vor allem auch Strategien zur Prävention von Zahnkrankheiten und Zahnverlust entwickelt werden.

Dziuk: „Im nächsten Schritt müssen wir die Erfahrungen mit den neuen Leistungen auswerten. Auch der Gesetzgeber will sich ein Bild machen. Allein zu den Auswirkungen der Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Heimen soll im kommenden Jahr ein Bericht vorgelegt werden.“