STANDORTinfo Schleswig-Holstein – Ausgabe März 2023

Wie ich es sehe

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Dr. Hillebrandt - Rubrik wie ich es sehe - zu den Themen Krankenhausreform, Notfallversorgung und integrierte regionale Gesundheitszentren

Krankenhausreform zügig anpacken

Die deutsche Krankenhauslandschaft ist nicht auf eine bedarfsgerechte Versorgung ausgerichtet. Eine umfassende Krankenhausreform, bei der das Leistungsangebot auf weniger Standorte konzentriert wird und nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser beispielsweise in regionale Gesundheitszentren umgewandelt werden, ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz. Es sieht vor, dass Leistungsbereiche und Versorgungsstufen nach Leveln eindeutig definiert und klare Zuständigkeiten festgelegt werden. Wie zu erwarten war, regt sich Widerstand gegen die geplante Krankenhausreform, vor allem von Seiten einiger Bundesländer. Da wird schon mal von einem drohenden Kahlschlag gesprochen. 

Eine erste Auswirkungsanalyse, die von der DKG beim Institute für Health Care Business (hcb) in Auftrag gegeben wurde, zeigt tatsächlich, dass es bundesweit nur 82 der 1.697 Klinikstandorte schaffen würden, die Voraussetzungen für das Level 2 zu erfüllen – also Krankenhäuser, in denen schwere Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfälle, behandelt werden können. Und nur 150 kämen auf die höchste Behandlungsstufe. Auf der anderen Seite würden 416 Standorte in der Stufe 1i landen, in der in Zukunft schwerpunktmäßig nur noch medizinische Behandlungspflege und ambulante Behandlung stattfinden darf. 834 Standorte würden in Level 1n (Grundversorgung mit Notaufnahme) eingestuft, 215 Standorte würden sogar keinem Level zugeordnet.

Das hört sich im ersten Moment nach viel Nachbesserungsbedarf an. Allerdings sind die im Reformvorschlag gewählten Leistungskriterien nicht grundlos gewählt worden, schließlich geht es um Qualität und das Patientenwohl. Dass so viele Kliniken diese Kriterien nicht erfüllen, ist erschreckend und zeigt, wie hoch die bestehenden Struktur-Qualitätsdefizite in der bestehenden Versorgungslandschaft sind. Aber Bund und Länder wollen sich weiter abstimmen und bis zur Sommerpause an einer gemeinsamen Lösung arbeiten.

In den bisherigen Bund-Länder-Runden hat sich bereits gezeigt, dass die Reformpläne nicht wie eine Schablone über jedes Bundesland gelegt werden können. Man denke nur an die Versorgung der vielen Inseln und Halligen in Schleswig-Holstein, aber auch an unsere Landkreise mit geringerer Einwohnerdichte, die nicht mit Stadtstaaten wie Hamburg oder bevölkerungsreichen Ländern wie Nordrhein-Westfalen verglichen werden können. Darüber hinaus wollen die Länder sich nicht vom Bund in ihr verfassungsgemäßes Recht der Krankenhausplanung eingreifen lassen. Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben deshalb ein Rechtsgutachten angefordert. Dieses Gutachten soll helfen, für alle Beteiligten verfassungsmäßige Klarheit zur Kompetenzverteilung sowie Kostenverantwortung zu schaffen, heißt es aus dem Kieler Ministerium für Justiz und Gesundheit.  

Denn natürlich wird der Umbau der Krankenhauslandschaft viel Geld kosten. Aber wenn Patientinnen und Patienten nicht nur besser, also mit weniger Komplikationen, behandelt werden könnten und die Therapie auch öfter ambulant erfolgen würde, wäre dies ganz in ihrem Sinne. Übrigens: Die Regio-Kliniken Elmshorn und Pinneberg haben den Handlungsbedarf bereits frühzeitig erkannt und einen Umbau hin zu einem zentralen Standort rechtzeitig in die Wege geleitet. So bleibt uns im Süden des Landes ein zweites Imland-Szenario wohl erspart. Und auch für das DIAKO Krankenhaus in Flensburg scheint es mit den ergriffenen Maßnahmen nach dem Ende des Schutzschirmverfahrens wieder einen Regelbetrieb zu geben. Das ist insbesondere für den geplanten Klinikneubau in Flensburg ein wichtiges Zeichen. 

Aufbau integrierter regionaler Gesundheitszentren 

Im Rahmen des Transformationsprozesses des stationären Bereichs sollen Krankenhäuser der Grundversorgung zu integrierten regionalen Gesundheitszentren für ambulante ärztliche Versorgung umgebaut werden. Der Aufbau dieser Zentren solle modular und regional individuell ausgestaltet sein. So könnten ambulante Operationszentren und Kurzliegerstationen integriert und damit Leistungen aus den personalintensiven stationären Versorgungsbereich übernommen werden. Damit würde Pflegepersonal in konventionellen Krankenhäusern eingespart und anders verteilt.

Um passende sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen entsprechend des Bedarfs und der bereits vorhandenen Ressourcen einer Region aufzubauen, ist die Einrichtung regionaler Versorgungszentren wichtig. Sie sind zudem eine geeignete Versorgungsform für die Umwandlung der von der Regierungskommission vorgeschlagenen Krankenhäuser des Levels 1i. Deren Ausrichtung soll nach dem Vorschlag der Kommission auf der integrierten ambulant-stationären Versorgung liegen. Auch aus der kommunalen Imland-Klinik in Eckernförde könnte ein integriertes regionales Gesundheitszentrum entstehen, womit eine moderne und zukunftssichere sektorenübergreifende Versorgung sichergestellt werden könnte.

Konzept der Regierungskommission für Notfallversorgung 

Eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland liegt nun auf dem Tisch. Ziel der Vorschläge ist es, die medizinische Versorgung für Hilfesuchende im Notfall effizienter zu organisieren, indem die drei getrennten Bereiche der Notfallversorgung (Notaufnahmen der Kliniken, Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notfallrettung der Länder) besser aufeinander abgestimmt werden. Patientinnen und Patienten sollen in die für sie am besten geeignete Versorgungsebene gesteuert werden, um die knappen Ressourcen des Notfallwesens optimal zu nutzen. Die Regierungskommission schlägt dafür die Einrichtung integrierter Leitstellen und Notfallzentren vor. 

Die Leitstellen können den Zugang von Patientinnen und Patienten zu einer bedarfsgerechten Notfallversorgung erleichtern. Ergänzende Angebote wie die telemedizinische Beratung oder die ambulante Palliativversorgung sind sinnvoll, um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten. Im Konzept der Kommission fehlt allerdings die Integration des Rettungsdienstes. Dieser sollte möglichst Bestandteil des Sozialgesetzbuches V werden, um Klarheit über die Zuständigkeiten und Transparenz über die der GKV entstehenden Kosten zu erzielen. 

Integrierte Notfallzentren (INZ) sind notwendig als erste Anlaufstellen für hilfesuchende Patientinnen und Patienten. Dort könnte zentral am Tresen die Ersteinschätzung durch qualifiziertes Personal erfolgen. Bei der Entwicklung des Ersteinschätzungsinstruments sollte auf die Vorarbeiten der Selbstverwaltung zurückgegriffen werden. Krankenhäuser und KVen sind nach dem Konzept der Kommission aufgrund ihres Sicherstellungsauftrages verpflichtend an den INZ beteiligt. Sie müssen sich darüber einigen, wer die Leitung des INZ übernehmen wird – bei Nichteinigung fällt die Leitung dem Krankenhaus zu. 

Die Errichtung von INZ sollte in Ballungsgebieten auf Krankenhäuser der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung begrenzt werden. In strukturschwachen Regionen hingegen sollten auch geeignete Krankenhäuser ein INZ etablieren, die für die Sicherstellung der Versorgung notwendig sind und deshalb Zuschläge erhalten. Um Konflikte zwischen KV und Krankenhaus bezüglich der Leistung eines INZ zu vermeiden, sollte die Abstimmung im Rahmen der regionalen Planung erfolgen.