STANDORTinfo Schleswig-Holstein – Ausgabe Juli 2023

Shared Decision Making – Auf Augenhöhe mit dem Arzt!

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Ärztin_mit_Patient_im Gespräch

Quelle: UKSH - Nationales Kompetenzzentrum für Shared Decision Making

Wie beugen Sie einer Krankheit vor? Wie werden Sie wieder gesund? Und welche Vor- oder Nachteile hat eine bestimmte Therapie? Fragen wie diese bespricht man am besten offen mit der Ärztin oder dem Arzt. Im Idealfall trifft man eine gemeinsame Entscheidung. Shared Decision Making wird das in Fachkreisen genannt. Dies sollte doch ohnehin übliches Verhalten sein, sollte man meinen. Ist es häufig auch. Aber oft gibt es keine einheitlichen Prozesse und alles bleibt davon abhängig, wie Arzt und Patient miteinander interagieren.

Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) wurde das Nationale Kompetenzzentrum Shared Decision Making etabliert. Dort verfolgt man die Devise, dass die beste Behandlung die ist, für die sich Patienten bewusst entscheiden. Um dafür die optimalen Voraussetzungen zu schaffen, wurde am UKSH Shared Decision Making (SDM) in den klinischen Alltag integriert. Dafür werden alle medizinischen Fachkräfte speziell geschult. Eine überwältigende Studienlage zeigt, dass sich die Versorgungsqualität, die Patientenzufriedenheit und selbst die Prozesse innerhalb des Krankenhauses verbessern, wenn Patientinnen und Patienten durch Anwendung von SDM stärker in Entscheidungen über ihre Behandlung einbezogen werden. Auch am UKSH ist die Bilanz durchweg positiv.

Die Etablierung von SDM am UKSH erfolgte mithilfe des eigens entwickelten SHARE TO CARE-Programms im Rahmen eines sogenannten Innovationsfondsprojekts. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat empfohlen, dass das Kieler Modell in die bundesweite Regelversorgung überführt wird. Die Barmer unterstützt diesen Beschluss und bietet darüber hinaus allen Versicherten schon heute diese sinnvolle Leistung am UKSH an. So erhält jede Patientin und jeder Patient die Therapie, die zu den eigenen Wünschen und dem persönlichen Lebenskontext am besten passt – sei das im UKSH oder beim Hausarzt oder der Fachärztin.

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