STANDORTinfo für Schleswig-Holstein

Kommt die Neuauflage der großen Koalition?

Lesedauer unter 6 Minuten

Der von den Verhandlungspartnern von CDU, CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag für eine große Koalition auf Bundesebene hat die Hürde CDU-Parteitag wie erwartet genommen. Mit großer Spannung wird nun das Votum der SPD-Mitglieder am 04. März erwartet. Die Themen Gesundheit und Pflege wurden in der Öffentlichkeit vor allem von den Diskussionen um eine Bürgerversicherung und die Vereinheitlichung der Gebührenordnungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung geprägt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag hat jedoch viele Nuancen. Einige davon stellen wir hier in verkürzter Form als Auszug aus unseren gesundheitspolitischen Nachrichten „Berlin kompakt“ dar. Die vollständige Fassung von „Berlin kompakt“ mit Bewertungen der Barmer finden Sie hier.

Mehr Kooperation und Vernetzung im Gesundheitswesen

Durch die Errichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen soll ein Prozess zum Ausbau der Zusammenarbeit und der Vernetzung im Gesundheitswesen eingeleitet werden. Bis 2020 sollen Vorschläge zu einer sektorenübergreifenden Versorgung und engeren Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs vorgelegt werden. Eine erste Maßnahme im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung dürfte dabei die Neuordnung der Notfallversorgung sein.

Das umfassend angelegte Vorhaben, die Versorgung sektorenübergreifend auszugestalten, ist richtig. Weil erst bis zum Jahr 2020 Vorschläge für das Projekt vorgelegt werden sollen, ist zu befürchten, dass es zu einer Umsetzung in dieser Legislaturperiode aber nicht kommt. Umso intensiver sollte an der Realisierung einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung gearbeitet werden.

Sofortprogramm für mehr Pflege-Fachkraftstellen

Mit einem „Sofortprogramm“ sollen 8.000 neue Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Darauf folgen soll in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ die „bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege“. Dies umfasst verbindliche Personalbemessungsinstrumente mit verschiedenen Schwerpunkten.

Die geplanten 8.000 Stellen für die medizinische Behandlungspflege sind ein wichtiger Schritt, reichen jedoch nicht für die Behebung des Fachkräftemangels aus. Schnell umgesetzt werden sollten daher die mit der „Konzertierten Aktion“ geplanten weiteren Maßnahmen.

Pflegepersonaluntergrenzen für bessere Pflege am Krankenbett

Noch in der vergangenen Legislaturperiode hatten Krankenkassen und Krankenhäuser den Auftrag erhalten, pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus zu identifizieren und für diese entsprechende Personaluntergrenzen festzulegen. Nun wird der Auftrag erweitert: Kassen und Krankenhäuser sollen derartige Untergrenzen für alle bettenführenden Krankenhausabteilungen festlegen.

Für eine bessere Pflege am Krankenbett sind Personaluntergrenzen grundsätzlich sinnvoll. Die Erfahrungen in den ersten Fachbereichen sollten evaluiert und die Ergebnisse in die weiteren Untergrenzen einfließen. Zusätzliche Finanzmittel – wie von den Krankenhäusern gefordert – sind dafür nicht notwendig. Die Mittel der Kassen müssen künftig stärker zielgerichtet und zweckgebunden für qualifizierte Versorgung und Pflege aufgewendet werden.

Krankenhausversorgung: Qualitätsoffensive und Zentrenbildung

Die bereits mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in der vergangenen Legislaturperiode angestoßene Qualitätsoffensive soll fortgesetzt werden. Ein Fokus wird dabei auf Interdisziplinarität und Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen gelegt. So sollen Zentren mit interdisziplinären Behandlungsteams auch mit ambulanten Schwerpunktpraxen zusammenarbeiten, um spezialmedizinische Kompetenz auch in der Fläche verfügbar zu machen.

Die Qualität der Leistungserbringung hängt bei bestimmten Krankheitsbildern nachweislich von Routine und Erfahrung ab. Aus diesem Grund ist es richtig, dass Patientinnen und Patienten mit seltenen und schweren Erkrankungen an ausgewählten und dafür spezialisierten Krankenhäusern behandelt werden. Die stärkere Vernetzung von stationärer und ambulanter Leistungserbringung unterstützt eine wohnortnahe qualitätsorientierte Versorgung.

Krankenhausversorgung: Neuordnung Personalkostenvergütung

Im Krankenhausbereich ist die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen bei den Pflegepersonalkosten durch die Krankenkassen vorgesehen, verbunden mit einer Nachweispflicht, dass diese auch bei den Beschäftigten ankommen. Künftig sollen Pflegepersonalkosten unabhängig von den DRG-Fallpauschalen vergütet werden, wobei die DRG-Berechnungen um die Pflegepersonalkosten bereinigt werden sollen. Die Krankenhausvergütung soll damit auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt werden. Die Pflegepersonalkostenvergütung wird damit zukünftig die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf berücksichtigen.

Tarifsteigerungen werden durch die Festlegung des Krankenhaus-Orientierungswerts sowie im Rahmen der Landesbasisfallwert-Verhandlungen schon jetzt ausreichend berücksichtigt. Ein automatischer Ausgleich von Tarifsteigerungen durch die Kassen ist nicht gerechtfertigt.
Die Neuordnung der Personalkostenvergütung stellt einen massiven Eingriff in die Kalkulationssystematik der DRG-Leistungen dar, das DRG-System wird damit weiter ausgehöhlt. Von der ursprünglichen Zielsetzung einer einheitlichen und leistungsgerechten Vergütung würde sich das System weiter entfernen hin zu einer Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip.

Leistungen und Zugang zur Versorgung sollen verbessert werden

Die Terminservicestellen der KV sollen in Zukunft unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar und auch für die Vermittlung von Terminen für die haus- und kinderärztliche Versorgung zuständig sein. Für Vertragsärzte ist eine Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten geplant. Als Anreiz für eine Tätigkeit in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen sind regionale Zuschläge zum Arzthonorar vorgesehen. Ebenfalls besser vergütet werden sollen die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ sowie koordinierende Leistungen.

Zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum sollen Eigeneinrichtungen der KVen stärker als bisher beitragen. Zudem soll die Bedarfsplanung kleinteiliger und bedarfsgerechter ausgestaltet werden. Die Länder können laut Koalitionsvertrag in Zukunft strukturschwache Regionen benennen, in denen die Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten entfallen. Sie erhalten zudem ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der KVen. Die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum soll auch durch verstärkte Anstrengungen in der Weiterbildung gefördert werden.

Der geplante Ausbau der Terminservicestellen und eine Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots sind sinnvolle Maßnahmen für Patientinnen und Patienten. Finanzielle Anreize zur Niederlassung in strukturschwachen Regionen allein werden die Probleme der Unterversorgung nicht beheben. Vielmehr müssen Kommunen und Länder Anstrengungen zur Verbesserung der Infrastruktur unternehmen, um ländliche Gebiete auch für Ärztinnen und Ärzte attraktiver zu machen. Gleichzeitig sollte mit dem Angebot der Verbundweiterbildung für Allgemeinmediziner und andere Facharztgruppen eine Grundlage für die Sicherstellung der Niederlassung im ländlichen Raum geschaffen werden. Vertragsärzte müssen sich zudem stärker vernetzen, MVZs und Eigeneinrichtungen der KVen bieten dafür gute Lösungen.
Die Zulassungsausschüsse sind eine Angelegenheit der gemeinsamen Selbstverwaltung, Mitwirkungsrechte der Länder stellen einen Systembruch dar.

Neues E-Health-Gesetz und Aktionsplan Digitalisierung

Die Vorhaben zur Digitalisierung sehen unter anderem eine Weiterentwicklung des bestehenden E-Health-Gesetzes und bis zum Jahr 2020 die Erarbeitung eines konkreten Aktionsplans vor. Erste Maßnahmen sollen dabei die digitale Speicherung von Mutterpass, Impfpass sowie U-Heft für Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen sein. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten, der Herstellung der Interoperabilität und neuen Zulassungswegen für digitale Anwendungen (z. B. Gesundheits-Apps) werden im Koalitionsvertrag drei zentrale Punkte benannt. Auch soll die pflegerische Versorgung mit den Mitteln der Digitalisierung weiterentwickelt werden. Im Koalitionsvertrag wird erstmals formuliert, dass die Pflege in die Telematikinfrastruktur (TI) einbezogen werden soll. Ausgebaut werden sollen die Abrechen- und Anwendbarkeit telemedizinischer Leistungen.

In einem neuen E-Health-Gesetz sollte verankert werden, dass die Anbieter von elektronischen Patientenakten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich Krankenkassen sein dürfen. Um die Akzeptanz der Telematikinfrastruktur als alleinige Kommunikationsplattform zu stärken ist es richtig, sie für zusätzliche digitale Anwendungen im Gesundheits- und Pflegebereich zu öffnen. Die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur sollte nicht allein von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, Leistungserbringer aller Sektoren müssen daran künftig anteilig beteiligt werden.

Weiterentwicklung des Morbi-RSA für faire Wettbewerbsbedingungen

In den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag haben sich die Parteien auf eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) verständigt. Die Reform soll einen fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen herstellen und den Morbi-RSA vor Manipulationen schützen. Bei der Weiterentwicklung des Morbi-RSA sollen die Ergebnisse der Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt berücksichtigt werden. Zukünftig soll zudem eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung des Finanzausgleichs erfolgen.

Mit der Vereinbarung für eine Reform des Morbi-RSA wird ein wichtiges Zeichen gesetzt und können endlich die Weichen für einen fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gestellt werden. Es ist richtig, dass die beiden Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt hierfür die Grundlage bilden sollen. Wichtig ist, dass die künftige Regierung rasch handelt.