STANDORTinfo Schleswig-Holstein – Ausgabe September 2023

Erweiterte Grippe-Impfvereinbarung mit Apotheken

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Oberarm mit Pflaster


In der kommenden Grippesaison können sich alle erwachsenen Barmer-Versicherten in teilnehmenden Apotheken gegen Influenza immunisieren lassen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die Kasse mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) getroffen. Diese Regelung geht über die maßgebliche Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hinaus, die eine Grippeimpfung für 18- bis 59-Jährige nur bei Vorliegen spezieller Indikationen vorsieht. Damit soll die Impfquote deutlich erhöht werden, die seit jeher der WHO-Empfehlung hinterherhinkt.

In der Regelversorgung ist die Grippeimpfung gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA lediglich für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren vorgesehen sowie für Personen, bei denen eine spezielle Indikation vorliegt. Das kann zum Beispiel Asthma bronchiale, Diabetes mellitus oder Multiple Sklerose sein. Auch Schwangere ab dem zweiten Trimenon, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner und Betreuende von Risikopatientinnen und -patienten sollen sich demnach gegen Grippe impfen lassen. Neben diesen Gruppen können sich nun auch gesunde Erwachsene ohne Vorerkrankungen in Apotheken zulasten ihrer Krankenkasse immunisieren lassen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Versicherte müssen nicht in Vorleistung treten, sondern benötigen für die Impfung nur ihre elektronische Gesundheitskarte und ihren Impfpass. Die Apotheken rechnen die Impfung direkt mit der Barmer ab.