Kiel, 25. August 2025 – Der aktuelle Zahnreport der Barmer zeigt: Die Mundgesundheit in Schleswig-Holstein verbessert sich. Weniger Menschen benötigen zahnmedizinische Therapien und Zahnersatz. 2013 brauchten 47,1 Prozent der Schleswig-Holsteiner eine zahnärztliche Therapie, 2023 waren es nur noch 38,5 Prozent. Die jährlichen Behandlungsfälle sanken von 2,2 Millionen auf 1,8 Millionen. Auch der Bedarf an Zahnkronen und Zahnersatz ging zurück, von 12,1 Prozent im Jahr 2013 auf 10,0 Prozent im Jahr 2023. Besonders bei den 20- bis 24-Jährigen zeigt sich der Trend: Ihre Inanspruchnahme sank von 1,4 auf 0,8 Prozent. „Hohe Behandlungsqualität, wirksame Prävention und bessere Zahnpflege tragen zum positiven Zahngesundheitstrend bei“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landeschef der Barmer. Dennoch bleibt Aufklärungsarbeit nötig, da die zahnärztliche Prophylaxe abnimmt.
Zahngesundheit nimmt zu, Prophylaxe nimmt ab
Obwohl die Mundgesundheit in Schleswig-Holstein insgesamt besser wird, sinkt die Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. 2013 ließen 50,1 Prozent der Einwohner eine Prophylaxe durchführen, 2023 waren es nur noch 45,7 Prozent. Frauen nutzen die Vorsorge häufiger: 47,9 Prozent im Vergleich zu 43,3 Prozent der Männer. „Regelmäßige Vorsorge verhindert Zahnschmerzen und ist neben gesunder Ernährung und guter Mundhygiene entscheidend für langanhaltende Zahngesundheit“, betont Hillebrandt.
Haltbarkeit von Zahnfüllungen im regionalen Vergleich auf solidem Niveau
Die Haltbarkeit von Zahnfüllungen hat sich verbessert. Eine Barmer-Studie zeigt, dass bundesweit die Hälfte der großen Seitenzahnfüllungen aus 2010 mindestens 6,5 Jahre hielt, 2015 waren es bereits mindestens 7,2 Jahre. In Schleswig-Holstein sind 39,1 Prozent der Füllungen nach zehn Jahren noch intakt, in Baden-Württemberg sogar 42,3 Prozent, in Sachsen-Anhalt dagegen nur 18,5 Prozent. „Regionale Unterschiede bei der Haltbarkeit lassen sich zu 42 Prozent auf soziale Unterschiede bei Einkommen, Bildung und Beschäftigung zurückführen“, erklärt Hillebrandt. Bezahlbare, hochwertige Füllungstherapien und Aufklärungsmaßnahmen zur Zahngesundheit seien auch in Schleswig-Holstein weiterhin von großer Bedeutung.
Wenig Amalgam in Schleswig-Holstein
Seit Januar ist Amalgam in der EU verboten. Schleswig-Holstein war bereits auf einem guten Weg: 2023 wurde nur bei 2,4 Prozent der Patienten auf Amalgam zurückgegriffen. Auch bei Zahnfüllungen an den weniger sichtbaren Seitenzähnen lag der Patientenanteil mit einer Amalgamfüllung bei lediglich rund 2,9 Prozent. Bundesweit lag der Anteil bei 3,5 Prozent. „2023 waren 80 Prozent der deutschen Zahnarztpraxen 'amalgamfrei‘, Schleswig-Holstein liegt mit 78 Prozent knapp darunter“, so Hillebrandt.
Gesetzlich Versicherte haben weiterhin Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllung
Gesetzlich Versicherte können weiterhin kostenfreie Zahnfüllungen erhalten. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben dies vereinbart. „Versicherte sollten aktiv nach mehrkostenfreien Behandlungen fragen. Auch eine umfassendere Beratung zu zusatzkostenpflichtigen Behandlungen ist ratsam“, rät Hillebrandt. Die Haltbarkeit und Qualität alternativer Füllungsmaterialien müsse transparent gemacht und auch in Zukunft genau untersucht werden.
So sind Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein verteilt
In Schleswig-Holstein gibt es etwa 4,0 Zahnarztpraxen pro 10.000 Einwohner, nahe dem Bundesdurchschnitt von 4,2. Die Dichte variiert: In Kiel gibt es 5,5 Praxen, im Landkreis Herzogtum Lauenburg 3,0 je 10.000 Einwohner. „Eine ausgewogene Verteilung der Praxen ist wichtig für gute Erreichbarkeit. Viele Praxisstandorte konzentrieren sich jedoch in den Ballungsgebieten Kiel, Lübeck und Neumünster“, sagt Hillebrandt.
Hintergrund:
- Der Begriff Seitenzähne fasst die sogenannten Prämolaren und Molaren, die kleinen und großen Backenzähne im seitlichen, hinteren Kieferbereich, zusammen. Erwachsene haben 20 Seitenzähne, fünf in jeder Kieferhälfte.
- Näheres zur amalgamfreien Zahnversorgung in der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands: Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung - GKV-Spitzenverband
- Weitere Recherchemöglichkeiten, Hintergründe sowie Informationen zur Datengrundlage und Methode finden Sie in den aktuellen Veröffentlichungen des Barmer-Zahnreports (Verwendung von Dentalamalgam, Vertragszahnärztliche Füllungstherapie, Interaktive Grafiken) sowie in der Barmer-Gesundheitslandschaft.