Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Bitte kein Impfpass-Selfie

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Kiel, 11. Juni 2021 – Seit dieser Woche kann jeder Schleswig-Holsteiner unabhängig von Alter, Krankheit oder Beruf beim Hausarzt oder Facharzt nach einem Corona-Impftermin fragen. Dokumentiert wird die Covid-19-Impfung im gelben Impfpass, die damit zumindest übergangsweise die Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten in der Öffentlichkeit ist. „Bei aller Euphorie über eine Corona-Schutzimpfung sollten aber auf keinen Fall Fotos des Impfausweises in sozialen Medien gepostet werden. Die Daten, wie die Chargennummer des Impfstoffes oder Stempel der Arztpraxis, können von Fälschern missbraucht werden“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein.

Bei Verlust gibt es einen neuen Impfpass in der Hausarztpraxis

Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist? „Wer den Impfpass verloren hat, wendet sich am besten an seinen Hausarzt oder seine Hausärztin. In einem neuen Impfpass oder in einem Ersatzdokument wird dann vermerkt, wann welche Impfung stattfand und welcher Impfstoff verabreicht wurde“, sagt Hillebrandt. Denn Impfungen müssen in der Patientenakte, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird, dokumentiert werden. Lässt sich nicht mehr rekonstruieren, welche Impfungen durchgeführt wurden, können sie zur Sicherheit nochmals verabreicht werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestünden nicht.

Digitale Impfplaner können Impfpass ergänzen

Im Impfpass werden alle Regelimpfungen und Reiseschutzimpfungen jeweils mit Datum, Handelsnamen und Chargen-Nummer des Impfstoffes sowie Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin dokumentiert. Auch die Covid-19-Schutzimpfung wird im Impfpass vermerkt. Barmer-Versicherte können sich zusätzlich einen datensicheren Impfplaner in der Barmer-App anlegen, der automatisch an fehlende oder anstehende Impfungen erinnert. 

Kontakt für die Presse:

Torsten Nowak
Pressesprecher Barmer Schleswig-Holstein
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