Pressemitteilung aus Schleswig-Holstein

Barmer zahlt Fahrkosten zur Corona-Impfstelle

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Kiel, 15. Februar 2021 – Fahrkosten zur nächsterreichbaren Corona-Impfstelle werden für bestimmte Personengruppen von der Barmer bezahlt. „Die Fahrkosten können all denjenigen erstattet werden, die auch sonst zu ambulanten Behandlungen einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme haben“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Explizit gelte das für Personen mit Pflegegrad 4 oder 5. Auch für Menschen mit Pflegegrad 3 ist eine Erstattung möglich, wenn deren Mobilität dauerhaft beeinträchtigt ist, so die gesetzliche Regelung.

Auch wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, auf dem eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit oder Hilflosigkeit angegeben ist (Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“) kann sich die Fahrtkosten zur Impfstelle von der Barmer erstatten lassen.

Um die Kosten auch bei Taxifahrten erstatten zu können, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Verordnung. „Diese Transport-Verordnungen können nicht von Seiten der Impfzentren ausgestellt werden, nur vom behandelnden Arzt“, informiert Hillebrandt. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Fahrt gelte nach wie vor.

Für die oben genannten Gruppen könne auch für Fahrten mit dem privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln die Erstattung der Fahrkosten beantragt werden. Die Regelungen gelten für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen.

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