Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Cannabis-haltige Medikamente werden im Wesentlichen bei drei Indikationsgruppen und von Hausärzten verordnet

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Kiel, 16. November 2018 – Cannabis-haltige Medikamente werden am häufigsten bei chronischen Schmerzen verordnet. In Schleswig-Holstein entfielen rund 47 Prozent aller Verordnungen darauf. Dies zeigen Auswertungen der Barmer zu den ausgestellten Rezepten seit dem Zeitpunkt der erleichterten Verordnung im Jahr 2017. Weitere 30 Prozent der Verordnungen wurden bei der Diagnose Multiple Sklerose ausgestellt, 12 Prozent bei Krebserkrankungen. Damit entfallen nahezu 90 Prozent aller Verordnungen auf diese drei Indikationsgruppen. Der Anteil der Verordnungen bei chronischen Schmerzen liegt dabei in Schleswig-Holstein niedriger als in den anderen Bundesländern, wo zwischen 66 Prozent (Bayern) und 52 Prozent (Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) darauf entfallen.

Welche Ärzte verordnen Cannabis

Mittlerweile hat sich die Zahl der bei der Barmer in Schleswig-Holstein eingehenden Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-haltigen Medikamenten auf durchschnittlich 17 pro Monat eingependelt. Im Durchschnitt liegen bei drei von vier Anträgen die leistungsrechtlichen Voraussetzungen zur Kostenübernahme vor. Am häufigsten werden Verordnungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin (36 Prozent), Fachärzten für Neurologie (20 Prozent) und hausärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin (14 Prozent) verordnet. „Es überrascht nicht, dass die Hälfte aller Verordnungen von Allgemeinmedizinern und hausärztlichen Internisten ausgestellt wird. Sie betreuen in der Regel die chronischen und bereits langjährig erkrankten Patienten und nutzen diese neue Therapieoption, wenn bisherige Behandlungsversuche nicht den gewünschten Effekt zeigen konnten“, erklärt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer für Schleswig-Holstein.

Cannabis-Kriterien und alternative Therapieoptionen

Ob Cannabis als Therapie in Frage kommt, entscheidet der Arzt. Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Denn die Krankenkassen dürfen die Kosten nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen übernehmen. Dazu gehört, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der es zu einer Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln keine Alternative gibt. Außerdem muss es zumindest eine Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. „Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Gerade bei chronischen Schmerzen kann auch eine multimodale Schmerztherapie zum Einsatz kommen, die physiotherapeutische und schmerzpsychotherapeutische Behandlungsverfahren kombiniert“, erläutert der Barmer-Landeschef. Wie die ersten Auswertungen der Barmer auch gezeigt haben, hat zwar deutlich mehr als die Hälfte der Patienten eine Folgeverordnung von Cannabis-Medikamenten erhalten. Doch nur wenigen wurden die Mittel regelmäßig verordnet. „Ob bei den Patienten, die keine Folgeverordnung erhalten haben, die erhoffte positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf ausgeblieben ist oder ob beispielsweise Nebenwirkungen der Grund dafür waren, kann mit den Datenanalysen jedoch nicht beantwortet werden“, so Hillebrandt.

Weiterführende Informationen zu den Auswertungen finden Interessierte unter www.barmer.de/p010279.