Pressemitteilungen aus Schleswig-Holstein

Jetzt von Betriebsärzten am Arbeitsplatz impfen lassen

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Kiel, 13. Oktober 2021 – Der Grippeschutz hat im kommenden Winter eine besondere Bedeutung. Trifft die aktuelle Coronavirus-Pandemie mit einer neuen Grippewelle zusammen, stellt das nicht nur Gesundheitseinrichtungen und Impfstoffhersteller vor große Herausforderungen, sondern auch Betriebe. „Für zahlreiche Beschäftigte kann es einfacher sein, Arzttermine und Arbeit unter einen Hut zu bringen, wenn eine Schutzimpfung durch den Betriebsarzt direkt im Unternehmen angeboten wird“, sagt Dr. Bernd Hillebrandt, Landesgeschäftsführer der Barmer in Schleswig-Holstein. Die Barmer habe mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) einen Vertrag abgeschlossen, der in diesen Fällen die Kostenübernahme für den Impfstoff von der Krankenkasse regelt. „Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, Impfungen im Betrieb anzubieten. Wenn sie aber ihrer Belegschaft diese Möglichkeit anbieten möchten, unterstützen wir sie dabei“, so Hillebrandt. Je mehr Menschen sich neben Corona auch gegen Grippe oder andere Infektionskrankheiten impfen ließen, desto besser könne man diesen Krankheiten vorbeugen und Ansteckungen vermeiden. Viele Beschäftigte würden gerade in diesem Herbst erwarten, dass ihre Firma Maßnahmen ergreife, um die Risiken durch Infektionskrankheiten zu minimieren.

Alle Betriebsärzte können teilnehmen

An dem Vertrag können alle Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin teilnehmen und sich bei der DGAUM einschreiben. Bundesweit sind dies rund 12.500 Ärzte, davon rund 400 in Schleswig-Holstein. Die Barmer bietet zusätzlich zum DGAUM-Vertrag Betriebsärzten auch die Möglichkeit, über einen eigenen Barmer-Vertrag Impfungen im Betrieb durchzuführen und abzurechnen.

Vorlage der Gesundheitskarte genügt

Auf der Grundlage des Vertrages mit der DGAUM könnten Betriebsärzte Impfungen anbieten. Barmer-Versicherte müssten dazu lediglich ihre Gesundheitskarte vorlegen. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt dann mit der Barmer direkt ab. Der Vertrag umfasse die gängigen Standardimpfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie enthalten sind sowie die ärztliche Anamnese und Beratung.

Mehr zur Grippeimpfung in Unternehmen unter: www.barmer.de/f004746.

Kontakt für die Presse:

Torsten Nowak
Pressesprecher Barmer Schleswig-Holstein
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