STANDORTinfo für Sachsen

Zehn-Punkte-Papier für Medizin ohne Sektorengrenzen

Lesedauer unter 2 Minuten

Die Barmer fordert einen Strukturwandel in der medizinischen Versorgung in Deutschland. Sie soll künftig konsequent über Sektorengrenzen hinweg am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet werden. Dabei soll es eine einheitliche Vergütung für ärztliche Leistungen geben. Das sind die Kernpunkte eines neuen Zehn-Punkte-Papiers der Barmer. „Die Überwindung der Sektorengrenzen in der Medizin ist der Schlüssel für eine nachhaltig hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Zehn-Punkte-Papier der Barmer zeigt Wege für eine zeitgemäße Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Praxen auf. Das entlastet die Akteure im Gesundheitswesen und fördert die kontinuierliche und bedarfsgerechte Behandlung der Patientinnen und Patienten“, sagte Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen. Basierend auf heutigen Strukturen und Prozessen könne der Systemwechsel zunächst in Modellvorhaben umgesetzt werden.

Drei der wesentlichsten Forderungen der Barmer

1. Versorgung sektorenübergreifend planen
Überwindung der Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Eine getrennte Planung beider Versorgungsbereiche wird so überflüssig. Die für eine neu justierte Versorgungsplanung geeigneten Leistungen müssen neu nach bundeseinheitlichen Kriterien definiert werden. Dazu sollte der Gesetzgeber die Selbstverwaltung verpflichten.
Die Zusammenführung der Leistungs- und Abrechnungsdaten und Ableitung von Referenzwerten als empirischer Anker könne durch ein neutrales Institut erfolgen, etwa das Statistische Bundesamt.

2. Sektorenübergreifendes Vergütungssystem schaffen
Eine sektorenübergreifende Versorgung kann nur ohne Reibungsverluste funktionieren, wenn es für die gleiche ärztliche Leistung auch die gleiche Vergütung gibt.  Für definierte Leistungen der fachärztlichen ambulanten Versorgung sowie der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus muss eine gleiche Vergütung geschaffen werden. Diese einheitliche Vergütung muss neu konzipiert und kalkuliert werden. Danach müssten auf Basis des regionalen Leistungsbedarfs Mengen- und Finanzierungskontingente bestimmt werden. Damit ist es dann unerheblich, ob der Patient ambulant oder im Krankenhaus versorgt werde.

3. Regionale Versorgungsverbünde entwickeln
Für die optimale Vernetzung von Leistungsanbietern ist es notwendig regionale Versorgungsverbünde zu bilden. Die Anwendung von digitalen Technologien kann eine Zusammenarbeit über Sektorengrenzen hinweg ergänzen und unterstützen. Besonders in ländlichen Regionen können derartige Verbünde eine flächendeckende Versorgung sichern.
Versorgungsverbünde können sich aus dem Zusammenschluss von Ärztenetzen, Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren entwickeln. Die Anbieter von Pflege-, Rehabilitations- und anderen Gesundheitsangeboten sollten sukzessive das Versorgungsverbund ergänzen. Die Kommunen müssten beim Um- und Aufbau geeigneter Modelle und bei der Motivation zur Gründung von Arztnetzen für regionale Versorgungsverbünde einbezogen und verbindlich beteiligt werden.