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Endspurt für die Sozialwahl in Sachsen

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Der Barmer Verwaltungsrat ruft zur Sozialwahl auf.
Als Selbstverwaltung der Kasse ist er das Gremium, das alle wichtigen Entscheidungen fällt. Unter anderem wählt er den Vorstand, beschließt den Haushalt und entscheidet über die zahlreichen Satzungs- und Serviceleistungen sowie über die Höhe des Beitragssatzes der Barmer.

Angesichts der anhaltend guten Finanzsituation in der Gesetzlichen Krankenversicherung geht der noch amtierende Verwaltungsrat der Barmer von stabilen Beitragssätzen im kommenden Jahr aus. Er verweist auf die positive Finanzentwicklung der eigenen Kasse, deren Gesamtrücklage mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro betrage. Es ist Ziel, dass die 9,4 Millionen Versicherten der Barmer auch im nächsten Jahr von einem stabilen Beitragssatz profitieren.
Beschließen allerdings werde den konkreten Beitragssatz der neue Verwaltungsrat, der derzeit im Rahmen der Sozialwahl gewählt wird.

Die bundesweit 7,5 Millionen wahlberechtigten Versicherten der Kasse sollten daher von ihrem Recht Gebrauch machen, bis zum 4. Oktober ihre Stimme für das neue Versichertenparlament abzugeben.

Jede Stimme zählt!

Die wahlberechtigten Mitglieder der Barmer in Sachsen haben ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017 bereits erhalten. Sie sind damit zur Wahl aufgerufen. Der separate Wahltermin bei der Barmer wurde durch die zum Jahresbeginn erfolgte Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK erforderlich. Bis zum 04. Oktober 2017 müssen die Stimmzettel bei der Barmer eingegangen sein.

Konsequentes Eintreten für bestmögliche Versorgung

Während die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt sind, füllt die Selbstverwaltung diesen Rahmen konkret aus. „Der Staat kann und soll nicht alles regeln. Daher sind die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung auch viel umfassender als häufig angenommen. Sie zeigen sich immer wieder in der täglichen Arbeit, wo nachgebessert, entwickelt, gestaltet werden kann und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenkasse nach Lösungen gesucht wird und Entscheidungen getroffen werden“, erläutert Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Barmer. Der Verwaltungsrat setzt sich intensiv für die bestmögliche Versorgung der Versicherten auf dem aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts ein. Dazu gehört es auch, die dafür notwendigen politischen Weichenstellungen einzufordern. So hat er deshalb gemeinsam mit dem Vorstand der Kasse Vorschläge ausgearbeitet, die in den „Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2017“ zusammengefasst sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Barmer, die am 01. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie wählen die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse, in der die Versicherten ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen.

Hilfen für Sehbehinderte

Blinde und Sehbehinderte Mitglieder können barrierefrei und ohne fremde Hilfe wählen. Dazu dienen eine Wahlschablone in Brailleschrift und eine Audiohilfe zum Ausfüllen des Stimmzettels. Diese Unterlagen können kostenlos beim Wahlbüro der Barmer unter der kostenfreien Rufnummer 0800 332060 991316 angefordert werden.

Alle Selbstverwalter im Portrait: https://www.soziale-selbstverwaltung.de

Mehr Infos zur Barmer-Sozialwahl:
www.barmer.de/u000262
www.sozialwahl.de/