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Versichertenparlament der Barmer positioniert sich

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Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Auch das Versichertenparlament der Barmer hat sich positioniert und ein breites Spektrum an Forderungen aufgestellt. Angesichts des demographischen Wandels und rasanter medizinischer und technischer Entwicklungen steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen, damit alle vom Fortschritt profitieren können. Das deutsche Gesundheitssystem ist gut aufgestellt. Es bietet einerseits Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Andererseits weist es auch bedeutende strukturelle Defizite auf.

Schwerpunkt Versorgung: Die Mauer muss weg

Den Schwerpunkt der Gesetzgebung in der kommenden Legislatur sieht das Barmer-Versichertenparlament in einer stärkeren Koordination und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Oberste Priorität hat der Informationsaustausch zwischen den Akteuren. Eine bestmögliche Versorgung von Patienten darf nicht länger an starren Sektorengrenzen scheitern. Eine gute medizinische Versorgung gelingt nur, wenn Arztpraxen und Krankenhäuser kooperieren. Dafür müssen die Rahmenbedingungen zügig angepasst werden.

Was ist zu tun?

Magerl: „Die Mauer zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ist schon lang nicht mehr zeitgemäß und muss endlich verschwinden.“ Zitat aus dem Interview mit der LeipzigerVolkszeitung: http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Barmer-Landeschef-ueber-ambulante-und-stationaere-Versorgung-Die-Mauer-muss-weg

  • Einheitliche Versorgungsplanung: Bislang erfolgt sie sektoral getrennt. Es droht Unterversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen, in Ballungsgebieten herrscht erhebliche Überversorgung. Der Bedarf an medizinischen Leistungen muss zukünftig sektorübergreifend geplant werden. Besonders für Leistungen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung und der Grund- und Regelversorgung im Krankenhaus könnten dadurch erhebliche Verbesserungen im Sinne der Patientinnen und Patienten erreicht werden. Die gemeinsame Planung sollte verantwortlich durch Vertreter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen bestimmt werden.
  • Gleiches Geld für gleiche Leistung: Die Vergütung im ambulanten Bereich erfolgt in der Regel auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes im Rahmen des Budgets der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Eine Reihe von Leistungen wird auch außerhalb des KV-Budgets finanziert. Im Krankenhaus erfolgt die Finanzierung innerhalb des DRG-Systems. Damit werden medizinische Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können, in unterschiedlicher Höhe vergütet. Um Fehlanreize zu vermeiden, empfiehlt sich eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme.  Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte würden dabei (in einem neuen) Einheitlichen Bewertungsmaßstab eine gleichvergütete Abrechnungsmöglichkeit erhalten. Bedingung dafür ist eine entsprechende Bereinigung vor allem des Krankenhausbudgets und der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Schwerpunkt Wettbewerb: Faire Bedingungen schaffen

Der Finanzausgleich zwischen den Kassen muss weiterentwickelt werden, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

Was ist zu tun?

Magerl: „Durch den Finanzausgleich werden regionale Kassen gegenüber bundesweit agierenden Kassen aktuell bevorteilt. Auch bei bestem Management ist das nicht auszugleichen. Wir fordern daher eine Reform des Finanzausgleichs, bei der neben der Regionalität auch ein Hochrisikopool berücksichtigt wird.“
Zitat aus dem Interview mit der Sächsischen Zeitung:
http://www.sz-online.de/nachrichten/barmer-chef-das-ist-ein-unfairer-wettbewerb-3712798.html

  • Einführung einer Versorgungsstrukturkomponente: Regionale Angebots- und Kostenstrukturen sollten berücksichtigt werden.  Regionen mit schwächeren Versorgungsstrukturen verursachten real niedrigere Kosten, weil es hier weniger Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken gibt. Regionen mit starken Versorgungsstrukturen sorgten entsprechend für höhere Kosten.
  • Einführung eines Hochrisikopools: Er ist für die Behandlung schwer kranker Patienten gedacht. Kosten für Patienten, die an besonders seltenen und teuren Krankheiten leiden, sollten durch einen Hochrisikopool zwischen den Krankenkassen ausgeglichen werden.
  • Eine einheitliche Kassenaufsicht ist erforderlich. Aktuell ist die Aufsicht über die Kassen zwischen Bund und Ländern aufgesplittet. Für  die bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesversicherungsamt die Aufsicht, während die Sozialministerien der Länder für regional begrenzte Krankenkassen zuständig sind. Die Aufsicht über alle Belange des Haushalts und der Finanzen sollte für alle Krankenkassen auf der Bundesebene erfolgen. Die Aufsicht über die Versorgungsverträge der Krankenkassen allerdings muss bei den Ländern liegen.

Weitere Gesundheitspolitische Positionen  

Weitere Forderungen betreffen unter anderem die Chancen von Digitalisierung und Telemedizin, die Qualität der Krankenhausversorgung sowie die Leistungen der Pflegekassen, denn Pflege braucht auch in Zukunft eine verlässliche Basis. 

Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2017: www.barmer.de/p007585