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Schwangere oft unzureichend über riskante Medikamente aufgeklärt - Risiko für das Ungeborene

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Dresden, 10. November 2021 – Ungeeignete Arzneimittel können die Gesundheit und das Leben ungeborener Kinder bedrohen. Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher keine Arzneimittel verordnet bekommen, die eine schädigende Wirkung auf das ungeborene Kind haben können. Dennoch bekamen bundesweit mehr als sieben, in Sachsen sechs Prozent der Frauen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren, potenziell kindsschädigende Arzneimittel verordnet, sogenannte Teratogene. Laut aktuellem Arzneimittelreport der Barmer betrifft das im Freistaat jährlich hochgerechnet fast 44.700 Frauen. „Dabei ist nicht die grundsätzliche Verordnung von teratogenen Arzneimitteln vor einer Schwangerschaft das Problem. Vor allem dann nicht, wenn verhütet wird. Problematisch wird deren Einnahme bei Kinderwunsch und dann ab dem Beginn einer Schwangerschaft. Zu diesem Zeitpunkt sollte kein teratogenes Arzneimittel mehr zum Einsatz kommen“, sagt Dr. Fabian Magerl, Geschäftsführer der Barmer Landesvertretung in Sachsen und weist darauf hin, dass der Schutz des ungeborenen Kindes allerdings deutlich vor einer Schwangerschaft beginne.

Teratogen-Einsatz in Frühschwangerschaft muss ein „never event“ werden

Nicht alle riskanten Wirkstoffe sind im selben Maße gefährlich. Das Risiko für kindliche Fehlbildungen ohne erkennbare Ursachen liege etwa bei drei Prozent, beschreiben die Autoren des Reportes. Es gebe jedoch starke teratogene Medikamente, die dieses Risiko verzehnfachten. Das bedeutet, bis zu 30 Prozent der ungeborenen Kinder von Müttern, die derartige Medikamente einnehmen, könnten eine Schädigung erleiden. „Eine besondere Gefährdung des Ungeborenen liegt in den ersten Wochen und Monaten einer Schwangerschaft vor, da hier die Organbildung stattfindet. Der Einsatz von teratogenen Medikamenten unmittelbar vor und während der Frühschwangerschaft muss daher zum „never event“ werden“, fordert Magerl. Unter einem „never event“ verstehe man Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen, die grundsätzlich vermeidbar wären. Sie sollten deshalb nie auftreten. Dennoch hätten im Jahr 2018 etwa 4.000 Sächsinnen im Alter zwischen 13 und 49 Jahren ein starkes Teratogen (höchste Risikoklasse) und rund 6.000 ein Medikament mit gesicherter teratogener Wirkung (Risikoklasse zwei) verordnet bekommen. “Manchmal versagt eine Verhütung und es treten ungeplante Schwangerschaften ein. Die Medikation von Frauen im gebärfähigen Alter sollte daher grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken geprüft werden und mit einer Aufklärung der Patientinnen einhergehen. Denn in der Schwangerschaft kommt ein Medikamenten-Check zu spät, um das ungeborene Kind vor möglichen Schäden zu schützen“, sagt Dr. Cornelia Hösemann, niedergelassene Frauenärztin und Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. in Sachsen.

Informationslücken müssen geschlossen werden

Laut Arzneimittelreport haben rund 13 Prozent der Sächsinnen vor einer Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel eingenommen. Diese wurden in mehr als der Hälfte der Fälle vom behandelnden Hausarzt oder der Hausärztin verordnet. „Bei potenziell kindsschädigenden Arzneimitteln handelt es sich meist um Medikamente, die wegen schweren, chronischen Erkrankungen dauerhaft eingenommen werden, beispielsweise bei Krebs, Epilepsien, Krampfanfällen, psychischen Störungen, aber auch bei schwerer Akne oder Schuppenflechte“, erläutert Hösemann. Bei bestehendem Kinderwunsch sei es besonders wichtig, dass die Frauen bereits mit dem verordnenden Arzt oder der Ärztin besprechen, ob die Medikamenteneinnahme auch während einer Schwangerschaft unbedenklich oder eine Umstellung auf ein anderes Medikament möglich sei. Auch eine lückenlose Dokumentation der einzunehmenden Medikamente sei sehr wichtig. „Wir Frauenärztinnen sind auf eine exakte Auflistung durch den verordnendem Haus- oder Facharzt und die Diagnose angewiesen. Fehlen diese Angaben und vergisst die Schwangere eine Medikamenteneinnahme zu erwähnen, kann es bei Fortführung der riskanten Medikation im schlimmsten Fall zu Fehlbildungen bei dem Ungeborenen kommen. Das gilt es zu vermeiden“, so Hösemann.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan – ein Muss

Eine bundesweite Umfrage unter knapp 1.300 Barmer-Versicherten, die im vergangenen Jahr ein Kind entbunden haben, kam zu dem Ergebnis, dass eine Arzneimitteltherapie noch zu oft unzureichend dokumentiert wird. Frauen, die von einem oder auch mehreren Ärzten Medikamente verschrieben bekamen, verfügten nur selten über eine Auflistung ihrer Medikamente. 86 Prozent von ihnen gab an, keinen Medikationsplan zu besitzen. Nur zwei von 100 Frauen hatten einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. „Jede Frau im gebärfähigen Alter mit Dauermedikation sollte bereits ab dem ersten verordneten Medikament einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten“, fordert daher Magerl mit Blick auf den Gesetzgeber. Hier müsse das Sozialgesetzbuch angepasst werden. Denn sei bereits eine Schwangerschaft eingetreten, wäre es insbesondere für Gynäkologinnen und Gynäkologen nur schwer bis unmöglich, rechtzeitig kindsschädigende Arzneimittel abzusetzen. „Wenn eine Verhütung versagt und es zu ungeplanten Schwangerschaften kommt, ist es für uns Gynäkologinnen und Gynäkologen sehr wichtig, auf Medikationspläne zurückgreifen zu können. Wir können dann Rücksprache mit den Ärzten halten, die teratogene Medikamente verordnet haben und Alternativen besprechen“, sagt Hösemann.

Sorgen der Schwangeren mit noch mehr Aufklärung begegnen

Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ergeben, dass jede dritte Schwangerschaft unbeabsichtigt war. 69 Prozent der Frauen mit ungeplanter und 31 Prozent der Frauen mit geplanter Schwangerschaft hätten keine Beratung zur Unbedenklichkeit ihrer Arzneimitteltherapie und möglichen Risiken in der Schwangerschaft erhalten. So lautet ein weiteres Fazit der Barmer Versichertenbefragung. „Bereits mit der Verordnung von Medikamenten muss der behandelnde Mediziner Frauen im gebärfähigen Alter über mögliche Risiken während einer Schwangerschaft klar und deutlich aufklären und die Medikamente dokumentieren, gerade wenn teratogene Arzneimittel verordnet werden“, sagt Magerl. Denn auch die Unkenntnis von Frauen zu Risiken ihrer Arzneimitteltherapie könne zu Fehlern führen. Nicht nur das Fortsetzen, sondern auch das Absetzen adäquat verordneter Arzneimittel ohne Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt könne die Mutter und das werdende Kind gefährden. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen (52 Prozent) habe während der Schwangerschaft Angst vor einer Schädigung des Kindes durch eingenommene Medikamente gehabt. 22 Prozent habe in der Schwangerschaft verordnete Arzneimittel aus diesem Grund abgesetzt, häufig ohne vorherige ärztliche Rücksprache.

Datengrundlagen

1. Analysiert wurden:
Barmer-Versichertendaten 2019; nach Alter standardisiert und hochgerechnet auf die weibliche Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes 2018,
Arzneimitteltherapie von Frauen im Alter von 13 bis 49 Jahren vor, in und nach der Schwangerschaft, mit Entbindung in einer Klinik im Jahr 2018 und
einer Mindestschwangerschaftsdauer von 33 vollendeten Wochen.

2. Versicherten-Befragung
Barmer-Onlinebefragung zu Arzneimitteln in der Schwangerschaft, bundesweite Befragung von knapp 1.300 Frauen nach der Entbindung im Jahr 2020 zu ihrer Arzneimitteltherapie in der Schwangerschaft. Befragungszeitraum: 13.01. bis 14.02.2021.

Mehr Informationen zum Arzneimittelreport 2021 Sachsen.

Präsentation der Auswertungsergebnisse für Sachsen

Weitere Informationen: www.barmer.de/p007956

Kontakt für die Presse:

Claudia Szymula
Pressesprecherin Barmer Sachsen
Telefon: 0800 333 004 152231
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