Pressemitteilungen aus Sachsen

Zahl der Masernfälle in Sachsen hat sich verdoppelt

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Dresden, 11. April 2018 – In Sachsen hat sich die Zahl der Masernfälle innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt, das berichtet die Barmer und beruft sich dabei auf die aktuellen Zahlen der Robert Koch-Instituts. 2017 wurden im Freistaat 71 Masernerkrankungen registriert, ein Jahr zuvor 35. Angesichts rapide steigender Masernzahlen in deutschen Großstädten, in Sachsen war insbesondere Leipzig (54 bestätigte Masernerkrankungen 2017) betroffen, fordert die Barmer die Bevölkerung auf, ihren Impfstatus zu überprüfen. "Masern sind keine Kinderkrankheit. In den vergangenen Jahren erkrankten nicht nur Kleinkinder, sondern vermehrt auch Ältere. Mehr als die Hälfte der Masern-Erkrankungen betreffen heute Jugendliche und Erwachsene", mahnt Barmer Landesgeschäftsführer Dr. Fabian Magerl. Diese Entwicklung ist durchaus besorgniserregend. Jetzt sei aktiver Impfschutz angezeigt. Menschen mit unklarem oder unzureichendem Impfstatus sollten schnellstmöglich für eine Auffrischung beim Haus- bzw. Kinderarzt sorgen. Auch in diesem Jahr verzeichnet das RKI bereits vier Erkrankungsfälle in Sachsen.

Hohe Ansteckungsrate bei Masern

Einmal ausgebrochen sind Masern schwer zu stoppen. Selbst über mehrere Meter hinweg ist eine Ansteckung durch Tröpfcheninfektion möglich und das mit teilweise lebensbedrohlichen Folgen wie etwa Hirnhautentzündung. „Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hoch ansteckende Erkrankung, die auch bei Erwachsenen zu schweren Komplikationen wie Lungen- oder Gehirnentzündungen führen kann. Nur eine Impfung bietet hochwirksamen Schutz. Vor allem Eltern von Säuglingen sollten geimpft sein", empfiehlt Magerl. Da Babys frühestens ab neun Monaten geimpft werden können, sind sie besonders gefährdet, ebenso wie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nie eine Impfung erhalten dürfen. Ihnen kann nur der sogenannte „Kollektivschutz“ helfen. Derzeit sind aber immer weniger Menschen geimpft. “Man kann das nicht mit Vergessen entschuldigen. Wenn man andere Menschen in Lebensgefahr bringt, ist das Körperverletzung“, sagt Magerl.

Barmer übernimmt die Kosten auch für Erwachsene

Der Aufruf der Barmer  den Impfstatus zu prüfen, richtet sich auch an vor 1970 Geborene. Dieser Personenkreis hat laut Schutzimpfungsrichtlinie keinen Anspruch auf eine Masernimpfung auf Kassenkosten. Magerl versichert, dass die Barmer auch für diese Personen die Kosten übernehme.