Pressemitteilung 2022

Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser unzureichend – Der Freistaat Sachsen muss sich stärker beteiligen

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Dresden, 02. Februar 2022 - Die Barmer appelliert an die Staatsregierung, eine ausreichende wirtschaftliche Sicherung für qualifizierte Krankenhäuser zu garantieren. Für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung ist das eine sehr wichtige Grundvoraussetzung. Die zu geringen Investitionen des Freistaates haben zur Folge, dass Krankenhäuser ihre Finanzlücke in erheblichem Umfang aus den Betriebsmitteln finanzieren müssen. Um diese Fehlentwicklung zu beenden, muss aus Sicht der Barmer gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Länder ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachkommen. „Der Gesetzgeber muss endlich eine verbindliche Investitionsquote von mindestens acht Prozent festlegen, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen“, fordert Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen.

Sachsens Kliniken müssen gestärkt werden

Rechtlich tragen die Bundesländer die Verantwortung für die Krankenhausversorgung. Stehen Investitionsmittel nicht auskömmlich zur Verfügung, drohten Sachsens Kliniken baulich, technisch und bei der Digitalisierung den Anschluss zu verlieren. „Seit Jahren kommt der Freistaat dieser Aufgabe nur noch sehr unzureichend nach. Das hat Folgen. In großem Umfang sind die Krankenhäuser gezwungen, Einnahmen für die Patientenversorgung auch für Investitionen einzusetzen“, erklärt Dr. Magerl. Er unterstütze damit ausdrücklich die ebenso deutliche Positionierung der Krankenhausgesellschaft. Die Barmer fordere daher für den nächsten Doppelhaushalt, dass der Freistaat seiner Pflicht zur Investitionsfinanzierung in auskömmlicher Höhe nachkomme. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei für eine ausreichende Finanzierung eine Mindestquote für Investitionen von etwa acht Prozent nötig. Im Jahr 2019 hätte die Investitionsquote in Sachsen jedoch nur 2,7 Prozent betragen, bei Kosten von rund 4,95 Milliarden Euro. Es läge in der Verantwortung des Freistaates, eine qualitätsorientierte, wirtschaftliche und zukunftsfähige Gestaltung der Versorgung vorzunehmen.

Krankenhausplanung - Versorgungsstrukturen neu denken

Durch demografische Entwicklungen, technischen und medizinischen Fortschritt, steigenden Wettbewerb und politischen Entscheidungen hätten sich die Rahmenbedingungen in der stationären Versorgung auch in Sachsen enorm verändert. Die Versorgungs- und Vergütungsstrukturen im Krankenhausbereich müssten sich zwingend an den veränderten Rahmenbedingungen orientieren und angepasst werden.

Weitere Informationen zum Thema: ePaper des bifg.  Reformvorschläge für eine Weiterentwicklung der stationären Versorgungs­strukturen und der Krankenhausfinanzierung

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Claudia Szymula
Pressesprecherin Barmer Sachsen
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