Pressemitteilung

Fünf Jahre Cannabis-Gesetz - Cannabis als Medizin wurde in Sachsen moderat verordnet

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Dresden, 21. März 2022 – Die Barmer hat seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres in Sachsen 638 Anträge (Bund: 23.123) auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 469 Anträge (Bund: 15.897), also etwa 74 Prozent (Bund: 68,7), bewilligt, und 169 (Bund: 7.226) abgelehnt. Die Fallzahlen waren in den vergangenen beiden Jahren rückläufig. Das geht aus einer aktuellen Analyse der Barmer anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Cannabis-Gesetzes hervor. Demnach gab es im Jahr 2019 noch 163 Anträge (Bund: 5.824) und in den Folgejahren 138 und 112 (Bund: 4.881 und 4.272). „Der Hype um Cannabis scheint vorbei. Es wird gezielt eingesetzt. In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein. Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren. Neben Schmerzen seien Spastiken etwa bei Multipler Sklerose sowie Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit Krebsbehandlungen ein häufiges Einsatzgebiet von Cannabis.

Weniger Verordnungen während der Corona-Pandemie

Neben einem gezielteren Einsatz habe offensichtlich auch die Corona-Pandemie einen Einfluss auf die Verordnungszahlen cannabishaltiger Präparate, so Magerl weiter. Zwischen Mai 2018 und März 2020 habe es monatlich immer zwischen acht und 19 Anträge (Bund: 400 und etwa 540) gegeben. Seit April 2020 habe sich die Zahl bei zwei bis zu 15 Anträgen (Bund: 300 bis 400) eingependelt. „Gerade in den Hochzeiten der Corona-Pandemie gehen die Versicherten seltener zur Ärztin oder zum Arzt. Das zeigt sich auch bei den Cannabis-Anträgen“, sagt Magerl.

In Sachsen die wenigsten Anträge

Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren in Sachsen mit einer Rate von 198 je 100.000 Personen die wenigsten Anträge gestellt. Vergleichsweise viele Beantragungen erfolgten im Saarland, in Bayern und Berlin, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Rein zahlenmäßig wurden die meisten Anträge auf Kostenübernahme cannabishaltiger Präparate in Bayern mit 4.682 gestellt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (4.587) und Baden-Württemberg (2.076). „In Bayern gibt es auch deshalb so viele Verordnungen für Cannabis, weil seit Mitte der 90er-Jahre auch an der Universität München gezielt dazu geforscht wurde. Ärztinnen und Ärzte haben sich in der Zwischenzeit gezielt fortgebildet und haben vielfach Cannabis in die Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen integriert“, sagt Magerl. Dies sei möglicherweise nicht überall in gleichem Maße der Fall. Auch unzureichend begründete Genehmigungsanträge könnten in manchen Regionen zu niedrigeren Bewilligungsquoten führen.

Einsatz von Cannabisblüten bedarf Erfahrung

Laut der Analyse bekamen Barmer-Versicherte in Sachsen seit März 2017 bis November 2021 fast 5.810 Verordnungen (Bund: 174.000) cannabishaltiger Präparate im Wert von etwa 2,9 Millionen Euro (Bund: 87 Millionen Euro). Darunter waren etwa 420 Verordnungen unverarbeiteter Cannabisblüten. „Für den Einsatz von Cannabisblüten brauchen sowohl die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch die Patientinnen und Patienten Erfahrung. Sie sind schwer dosierbar, die Wirkung ist nicht ohne Weiteres steuerbar. Zudem ist die übliche Anwendung als Inhalation mit Hilfe von Vaporisatoren für die Patientinnen und Patienten aufwändig“, so Barmer-Chef Magerl. Von einer Anwendung als Tee sei abzuraten, da der Übertritt der Wirkstoffe in das Wasser sehr variabel sei, insbesondere bei falscher Zubereitung. Die Cannabisblüten müssten 15 Minuten am Sieden gehalten werden. Leichter dosier- und anwendbar als Cannabisblüten seien flüssige Cannabisextrakte zum Einnehmen, ein Mundspray oder der isolierte Cannabiswirkstoff Dronabinol in Form von Kapseln oder Tropfen zum Einnehmen.

Rund 4.600 Anträge allein in Bayern


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