Pressemitteilungen 2023

Ende der Benachteiligung von Beamten in Sachsen - Echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung ab 2024

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Dresden, 12. Juli 2023 – Beamtinnen und Beamte in Sachsen können zukünftig wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Eine Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes wurde nach der Zustimmung des Haushaltsausschusses im Sächsischen Landtag am vergangenen Mittwoch beschlossen. Neue Beamtinnen und Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern möchten und jene, welche die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung bisher alleine gezahlt haben, erhalten ab 2024 eine Beihilfe. Damit übernimmt der Freistaat für sie nun ebenfalls den Arbeitgeberanteil der Krankenkassenbeiträge.

Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Sachsen

Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Sachsen

„Mit der Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes folgt Sachsen der Verfahrensweise in anderen Bundesländern. Damit wird die Attraktivität des Beamtendienstes im Freistaat steigen, weil viele angehende Beamte die Option bevorzugen, Teil der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu bleiben“, sagt Monika Welfens, Landesgeschäftsführerin der Barmer Sachsen und begrüßt damit die Neureglung. Sie sei ein Aushängeschild für den Freistaat, das bei der Wahl der Absicherung im Krankheitsfall für eine Gleichstellung sorge, so Welfens weiter.

Standortvorteil für das Gewinnen von Fachkräften

Fachkräfte finden und sie im Unternehmen halten, vor diesen Herausforderungen stehen derzeit nicht nur viele Betriebe, auch Behörden, staatliche Einrichtungen brauchen Fachpersonal. So besteht beispielsweise großer Bedarf an Lehramtanwärterinnen und –anwärtern. Ebenfalls in zahlreichen Bereichen der Landesverwaltung werden neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht. In diesen Tätigkeitsbereichen spielen Verbeamtungen eine wichtige Rolle. „Auch das Land Sachsen befindet sich mit seinen Institutionen im Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für angehende Beamtinnen und Beamte und der Übernahme des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen hat der Freistaat einen Standortvorteil“, sagt Barmer-Chefin Monika Welfens. Bislang gebe es eine vergleichbare Regelung in Thüringen, Hamburg, Bremen, Brandenburg und Berlin sowie Baden-Württemberg. „Umfassende Informationen für alle Beamten, die sich gesetzlich krankenversichern und vom Arbeitgeberzuschuss profitieren wollen, gibt es in allen unseren Geschäftsstellen in Sachsen“, darauf macht Monika Welfens aufmerksam.

Auf einen Blick:

  • In Sachsen erhalten Beamtinnen und Beamte ab 2024 die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder gesetzlich und dabei von der sogenannten Pauschalen Beihilfe profitieren.
  • Das Land übernimmt dann bei gesetzlich krankenversicherten Beamten die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als pauschale Beihilfe. Beamtinnen und Beamte zahlen somit, vergleichbar mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nur noch den halben Beitrag.
  • Die Regelung gilt für neu verbeamtete Landesdienerinnen und Landesdiener sowie für jene Beamtinnen und Beamten, die bereits freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
  • Nur noch bis Ende 2023 müssen bereits verbeamtete Bedienstete in Sachsen ihre Versicherungsbeiträge komplett selbst tragen.

Kontakt für die Presse:

Claudia Szymula
Pressesprecherin Barmer Sachsen
Telefon: 0800 333 004 152231
E-Mail: presse.sn@barmer.de
Twitter: twitter.com/BARMER_SN