Sektorenübergreifende Versorgung
STANDORTinfo für Sachsen-Anhalt

Verzahnung zwischen den Versorgungsbereichen notwendig

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Die Barmer fordert einen Systemwechsel für die Versorgungsbereiche im Gesundheitswesen. Ambulante, stationäre und pflegerische Versorgung müssen zusammen gedacht werden. Nur so kann für die Menschen auch zukünftig höchste Qualität in der Gesundheitsversorgung erreicht werden. Das Stichwort ist die sektorenübergreifende Versorgung.

Auch das Thema Honorar muss sektorenübergreifend gedacht werden. Dieselbe medizinische Leistung kostet heute im Krankenhaus deutlich mehr als bei einem niedergelassenen Arzt. Schon heute werden in anderen Ländern deutlich mehr Leistungen ambulant durchgeführt – ohne dabei bei der Qualität Abstriche zu machen. Die Honorare für gleiche Leistungen müssen auch die gleiche Höhe haben. Die Vergütung muss sich an der Leistungsqualität und der Wirtschaftlichkeit orientieren (SGB V §2).

Leistungsplanung ist notwendig

Die Grundlage für eine solche sektorenübergreifende Versorgung stellt eine Leistungsplanung dar. Diese würde die bisherigen Kapazitätsplanungen ersetzen. Zunächst muss also danach gefragt werden, welche medizinischen Leistungen für eine qualitativ hochwertige Versorgung notwendig sind. Anhand des ermittelten Bedarfs an medizinischen Leistungen könnten dann notwendige Kapazitäten abgeleitet werden. Über- und Unterversorgung könnten so langfristig vermieden werden. 

Schaubild Sektorenübergreifende Versorgung


Für Sachsen-Anhalt bieten sich besonders regionale Versorgungsverbünde an, um den Herausforderungen des demografischen Wandels auf dem Land ein kluges Konzept entgegenzusetzen. Ausgehend von einer gemeinsamen, sektorenübergreifenden Versorgungsplanung können mit Kommunen Verbünde entwickelt werden, die die Versorgung in ländlichen Regionen sicherstellen.

Zahl der Leitstellen reduzieren

Ein wichtiges Thema für das Land sind die integrierten Leitstellen. Hier soll eine Ersteinschätzung (1. Triage) durchgeführt werden und der passende Versorgungspfad ausgewählt werden. Für eine gemeinsame IT hat das Rettungsdienstgesetz bereits die Grundlagen gelegt. Für die Barmer Sachsen-Anhalt gilt jedoch: Die Zahl der Leitstellen muss weiter deutlich reduziert werden. Vorstellbar wäre eine Leitstelle für den Norden und eine für den Süden des Landes. Diese könnten dann auch personell und technisch höchsten Standards genügen. Auch wenn eine Trennung von Notfall, Brand- und Katastrophenschutz für Verantwortliche schwer vorstellbar ist, muss diese Option mitgedacht werden.

Die Barmer hat sich in ihrem 10-Punkte-Papier intensiv mit der sektorenübergreifenden Versorgung auseinandergesetzt und Vorschläge für die Weiterentwicklung gemacht. Nachzulesen sind die zehn Punkte hier.