Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen – das ist für Sachsen-Anhalts Krankenhäuser eine gute Nachricht! Mit der Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds sollen verschiedene Vorhaben finanziert werden:
- Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen,
- Ausbau digitaler Infrastruktur zur besseren internen und sektorenübergreifenden Versorgung,
- IT-Sicherheit,
- gezielte Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, um diese sowohl für den Normalbetrieb als auch für Krisenzeiten effektiv zu gestalten.
Drei Milliarden Euro werden so für Investitionen bereitgestellt. Zusätzlich stellen die Länder und/oder die Krankenhausträger 1,3 Mrd. Euro für die Ko-Finanzierung (30%) zur Verfügung. Für Sachsen-Anhalt kann so insgesamt mit etwa 118 Millionen Euro Investitionsmitteln gerechnet werden. „Da die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen seit Jahren nicht ausreichend nachkommen, unterstützt der Bund diese nun aktiv bei der Investitionsfinanzierung. Gleichzeitig können die Länder ihre Mittel in diesem Bereich nicht weiter reduzieren. Dieser Ansatz ist richtig und notwendig“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt. „Jetzt ist es an den Krankenhäusern und am Land, die Möglichkeiten zu nutzen, die die Digitalisierung für Versicherte und Beschäftigte bietet.“ Die Länder und/oder Krankenhausträger sind zu einer Ko-Finanzierung von mindestens 30 Prozent verpflichtet. Bei der Auswahl der Fördervorhaben sollte darauf geachtet werden, dass zunächst ein bestimmter, mindestens erforderlicher Digitalisierungsgrad für alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser sichergestellt wird, sagt Wiedemann. „Nur so kann ein einheitlicher Kommunikations- und Versorgungsstatus sowie eine effiziente Ressourcennutzung gewährleistet werden“, so der Landesgeschäftsführer der Barmer.
Außerdem werden im Rahmen des KHZG 100 Millionen Euro für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Davon zahlen die gesetzlichen Krankenkassen 93 Millionen Euro. Die Mittel stehen den Krankenhäusern zu, die eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Fällen behandelt haben. „Mit den Regelungen für eine Corona-Prämie wird das große Engagement der Krankenhauspflegekräfte bei der Versorgung von Corona-Patienten gewürdigt, nachdem bereits ein entsprechender Bonus für Altenpflegekräfte auf den Weg gebracht worden war“, sagt Wiedemann.