STANDORTinfo für Sachsen-Anhalt

Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung voranbringen

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Breitbandausbau

Der Status der Verfügbarkeit von schnellem Internet ist in Sachsen-Anhalt nicht zufriedenstellend. Das hat die Landesregierung erkannt und versucht, mit unterschiedlichen Maßnahmen gegenzusteuern. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist der flächendeckende Breitbandausbau ein wesentlicher Zukunftsfaktor. Es geht um die Anbindung großer Bevölkerungsteile an innovative medizinische Versorgungsstrukturen.

Einrichtungen der Gesundheitsversorgung müssen vorrangig mit schnellem Internet ausgestattet werden. Das ist die wichtigste Grundlage für viele zukünftige Innovationen im Gesundheitsbereich. Ohne schnelles Internet droht die Implementierung und Etablierung neuer Versorgungsmöglichkeiten auf der Strecke zu bleiben. Das wiederum würde bedeuten, dass das Ziel einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Gefahr gerät.

Der bisherige Status der Anbindung von Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Apotheken, Krankenhäusern und weiteren Versorgern im Gesundheitswesen ist weitestgehend eine Blackbox. Dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kommt hier als oberster Planungsbehörde eine besondere Bedeutung zu. Von ihm muss in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen der Status der Anbindung an schnelles Internet für die genannten Gesundheitseinrichtungen erfasst und transparent gemacht werden. Denn nur mit einer guten Internetanbindung können Innovationen wie die elektronische Patientenakte bestmöglich genutzt werden. Telemedizin in der Fläche dient letztlich allen Beteiligten.

Datenschutz

Die Versicherten müssen stets Herr der eigenen Daten sein! Diese Grundprämisse steht am Anfang datenschutzrechtlicher Überlegungen. Das heißt beispielsweise, dass jeder selbst darüber entscheiden sollte, wer wann die eigenen Daten nutzen darf, wofür sie genutzt werden und wann. Ein mündiger Umgang mit den eigenen Daten ist wesentlich. Die Nutzerorientierung ist konsequent zu bedenken und anzuwenden.

Der Schutz von personenbezogenen Daten muss bei der Entwicklung und Bewertung neuer, aber auch bei bestehenden Versorgungsformen und Instrumenten eine wichtige Rolle spielen. Die Bevölkerung darf nicht per se aufgrund von Argumenten des Datenschutzes von Innovationen im Gesundheitswesen ausgeschlossen werden. Vielmehr muss auch hier gelten, dass der Versicherte bzw. der Patient Herr seiner Daten ist.

Digitalisierung lernen

Die Möglichkeiten durch die Digitalisierung wachsen stetig. Das gilt im besonderen Maße für das Gesundheitswesen. Der Arbeitsalltag von Beschäftigten in Krankenhäusern, Apotheken, Arztpraxen und auch Krankenversicherungen ist durch digitale Werkzeuge geprägt. Aus diesem Grund müssen die unterschiedlichen Berufsgruppen im Gesundheitswesen fit für die Digitalisierung gemacht werden. Die Lehr- und Ausbildungspläne sollten den Umgang mit digitalen Möglichkeiten des eigenen Berufs systematisch aufgreifen. Partner für diese Inhalte stehen an den Hochschulen und Universitäten bereit und müssen enger mit der hiesigen Gesundheitswirtschaft vernetzt werden.