Magdeburg, 27. August 2025 – Wenn das Kind krank ist, bleibt in den meisten Fällen die Mutter zu Hause. Das belegt eine aktuelle Analyse der Barmer. Demnach wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 rund 17.100 Anträge von Barmer-versicherten Frauen eingereicht, während Barmer-versicherte Männer die Leistung im gleichen Zeitraum 7.000 Mal beantragten. „Dass Frauen das Kinderkrankengeld deutlich häufiger in Anspruch nehmen als Männer, kann verschiedene Gründe haben. Sie können von finanziellen Gegebenheiten über ein spezielles Rollenverständnis bis hin zu Arbeitsplatzbesonderheiten reichen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der Barmer in Sachsen-Anhalt.
Deutliche Differenz auch bei der Anzahl der Zahltage
Die ungleiche Verteilung zwischen Frauen und Männern zeigt die Barmer-Analyse nicht nur bei den Anträgen auf Kinderkrankengeld, sondern auch bei den Zahltagen. So bewilligte die Barmer in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 insgesamt rund 59.400 Zahltage für Kinderkrankengeld. Auf Frauen entfielen dabei rund 43.000 Tage und auf Männer 16.400 Tage. Insgesamt haben Eltern im Jahr 2024 etwas seltener Kinderkrankengeld beantragt als im Jahr 2023. Die Zahl der Anträge sank in diesem Zeitraum leicht von rund 24.400 auf 24.100, die Zahl der Zahltage von rund 59.800 auf 59.400.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit dem Jahr 2024
Seit dem 1. Januar 2024 profitieren Eltern von einem erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Statt bisher zehn Tage pro Jahr können Eltern pro Kind nun bis zu 15 Tage beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Eltern mit mehr als zwei Kindern können nun bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, während Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern auf bis zu 70 Tage Anspruch haben. In den Jahren 2021 bis 2023 galt pandemiebedingt eine erweiterte Regelung, die jedoch zum Jahresende 2023 ausgelaufen war.