Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, spricht sich für grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem aus. Die Barmer hat hierzu ein Zehn-Punkte-Papier vorgelegt.
In manchen Regionen Deutschlands herrscht bereits eine Unterversorgung ambulanter Leistungserbringer. Gleichzeitig wachsen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, die rasche Fortschritte bei der Qualität und der Effizienz im Gesundheitswesen erfordern. Wir kennen die Schwachstellen unseres sektoral gegliederten Systems inzwischen sehr genau. Wir dürfen die daraus entstehenden Nachteile für die medizinische Versorgung der Bevölkerung und für die Effizienz unseres Gesundheitssystems nicht länger einfach in Kauf nehmen. Mit einem Zehn-Punkte-Papier zeigen wir als Barmer Maßnahmen auf, wie wir schrittweise zu einer sektorenübergreifenden Versorgung kommen können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Maßnahmen, die schon kurzfristig Wirkung entfalten können.
Schnell wirksame Lösungsansätze für unterversorgte Gebiete
Ob unbesetzte Hausarztsitze oder defizitäre Krankenhäuser – schon heute gibt es in einzelnen Regionen dringenden Handlungsbedarf, um die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Die Leistungserbringer vor Ort müssen sich deshalb besser vernetzen, enger miteinander kooperieren und bestehende Ressourcen bündeln. Doch bestehende Regelungen zum Beispiel bei der Bedarfsplanung, der Zulassung oder Vergütung stehen solchen Vorhaben im Weg. Als Barmer fordern wir den Gesetzgeber deshalb auf, für einen begrenzten Zeitraum Pilotprojekte wie den Aufbau regionaler Versorgungszentren zu ermöglichen, in deren Rahmen solche gesetzlichen Regelungen gelockert werden. Es braucht individuell passgenaue Lösungen vor Ort. Zu oft sind diese in der Vergangenheit an den gesetzlichen Rahmenbedingungen gescheitert.
Integrierte Regionalversorgung fördern
Der Aufbau sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen sollte einhergehen mit einer längst überfälligen Krankenhausstrukturreform. Oberstes Ziel sollte dabei sein, die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten zu verbessern. Schwere Erkrankungen sollten nur in Krankenhäusern behandelt werden, die über die entsprechende technische und personelle Ausstattung verfügen. Dies bedeutet aber nicht automatisch das Aus für kleine Krankenhäuser. Es geht nicht darum, kleine Krankenhäuer zu schließen, sondern sie für die Versorgung zu erhalten, aber eben in anderer Form. Für Leistungen, die sowohl in Krankenhäusern als auch im niedergelassenen Bereich erbracht werden könnten, sollte es eine einheitliche, sektorenübergreifende Planung und Vergütung geben. Das aktuelle Gutachten des IGES Instituts benennt 2.500 Leistungen, die vom stationären in den ambulanten Bereich übergehen könnten. Diese Potenziale müssen genutzt werden.
Konsequente Vernetzung durch Digitalisierung
Vorrangiges Ziel ist eine weitgehende Vernetzung der medizinischen Versorgung, um eine kontinuierliche Behandlung für Patientinnen und Patienten sowie einen effizienten Ressourceneinsatz möglich zu machen. Dies erfordert einen konsequenten Ausbau der Digitalisierung in den Bereichen der Kommunikation, der Dokumentation und der medizinischen Anwendungen. Um digitale Lösungen im Versorgungsalltag einsetzen zu können, ist eine stabile, leistungsfähige Internetanbindung unverzichtbar. Deshalb muss der Breitbandausbau besonders in dünnbesiedelten Regionen zügig umgesetzt werden.
Dreh- und Angelpunkt der Digitalisierung ist die Einführung der elektronischen Patientenakte, kurz ePA. Wenn alle Leistungserbringer darauf zugreifen können, wird durch die Vernetzung die medizinische Versorgung entscheidend verbessert. Daher müssen alle relevanten Akteure schnellstmöglich an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Durch die beschleunigte Einführung der ePA und die Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren kann die Anzahl der Versicherten mit einer eigenen ePA erheblich vergrößert werden, so dass mehr Menschen von den Vorteilen der ePA profitieren.
Die zehn Punkte kurz und knapp:
1. Digitalisierung konsequent ausbauen
Ein schneller Ausbau der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen ist dringend notwendig, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Eine Schlüsselrolle nimmt dabei die elektronische Patientenakte ein.
2. Weg frei machen für neue Arbeitsteilung
Neue Versorgungsformen erfordern auch eine neue Arbeitsteilung zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufen. Wichtig werden neue, eigenständige Berufe wie die Medizinassistenz, auch zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten.
3. Integrierte Notfallversorgung flächendeckend etablieren
Die bisherige Notfallversorgung wird sektorenübergreifend organisiert, dazu richten die Länder Integrierte Leitstellen ein. Als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten im Notfall entstehen Integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern.
4. Krankenhausstrukturreform umsetzen – Anreize für strukturellen Wandel schaffen
Grundlage für die Schaffung neuer, sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen ist eine umfassende Krankenhausstrukturreform. Zur Verbesserung der Versorgungsqualität werden Krankenhäuser nach dem Grad ihrer Spezialisierung in drei Versorgungsstufen gegliedert.
5. Integrierte Regionalversorgung fördern
Damit die Versorgung auch in ländlichen Regionen sichergestellt ist, werden neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen aufgebaut. Für den Übergang benötigen Krankenkassen die Lockerung gesetzlicher Restriktionen, besonders bei Vergütung und Finanzierung.
6. Sektorenübergreifende Leistungen schrittweise vereinbaren
Ambulante und stationäre Leistungen sollen in Zukunft gemeinsam und aufeinander abgestimmt geplant werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung legt den Leistungskatalog für eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung fest.
7. Sektorenübergreifenden Versorgungsbedarf ermitteln
Um den tatsächlichen Versorgungsbedarf in den Regionen bestimmen zu können, müssen zuverlässige Daten vorliegen. Ein unabhängiges Institut ermittelt Referenzwerte für den Versorgungsbedarf aus einem bundesweiten Datensatz, dem "empirischen Anker".
8. Sektorenübergreifende Versorgungsplanung umsetzen
Auf Landesebene wird ein gemeinsames Landesgremium für die sektorenübergreifende Versorgung fest etabliert, es setzt die Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene zur Versorgungsplanung um.
9. Verantwortung für die sektorenübergreifenden Leistungen regeln
Der Sicherstellungsauftrag für die neuen sektorenübergreifenden Leistungen verbleibt zunächst bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit dem Land. Nach einer Übergangszeit erfolgt die Sicherstellung im Einvernehmen mit den Partnern der sektorenübergreifenden Landesgremien.
10. Leistungsbezogenes Vergütungssystem aufbauen
Für die sektorenübergreifenden Leistungen wird eine einheitliche und angemessene Finanzierungsbasis geschaffen. In einem modularen Vergütungssystem wird eine Basisvergütung für die jeweiligen medizinischen Leistungen durch weitere Vergütungsbestandteile ergänzt.
Mehr zum 10-Punkte-Papier 2.0 hier.