STANDORTinfo für Rheinland-Pfalz und Saarland

Neuausrichtung eines Pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik

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Die Große Koalition in Berlin hat sich auf eine Neuausrichtung eines Pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik verständigt und hierfür mit dem PsychVVG einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Das PsychVVG soll die Vergütung von voll- und teilstationären Krankenhausleistungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen regeln. Grundlage für die künftige Finanzierung der Einrichtungen sind demnach individuelle Budgets, die sie mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren. Für leistungsbezogene strukturelle Besonderheiten können gesonderte Entgelte vereinbart werden.

Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer GEK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, sagt: "Bei der Vereinbarung von Budgets dürfen hausindividuelle und regionale Besonderheiten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie auch verbindlichen Kriterien entsprechen und tatsächlich zu einem höheren Aufwand führen." Vor diesem Hintergrund begrüßt Kleis, dass die Bewertung der strukturellen Besonderheiten einem standardisierten Verfahren beim InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zugeführt werden soll.

Zudem ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien für die Anpassung der Budgets einen Krankenhausvergleich als Orientierungsmaßstab und Transparenzinstrument entwickeln. Landesgeschäftsführerin Kleis sagt: "Die Berliner Koalitionäre behalten den Grundsatz von mehr Transparenz und Leistungsorientierung bei und streben eine Stärkung der sektorenübergreifenden Behandlung an. Das ist ein wichtiges Signal. Gleichwohl sollte sichergestellt werden, dass beim Krankenhausvergleich die Anhebung von Budgets durch entsprechende Budgetabsenkungen in anderen Häusern zu keinen Mehrausgaben führen."

Teil des Gesetzesentwurfs ist auch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bis spätestens 2019 verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal vorlegt. Zur Orientierung sollen dabei die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung herangezogen werden. "Die Barmer GEK begrüßt ausdrücklich, dass der GBA Qualitätsindikatoren entwickeln und Empfehlungen zur Personalausstattung aussprechen soll. Dies ist für den personalintensiven Bereich der psychiatrischen Einrichtungen von hoher Bedeutung", betont Kleis.

Weiterhin soll für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen eine "stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld" durch spezielle, ärztlich geleitete Behandlungsteams ermöglicht werden. Mit dem neuen Behandlungsangebot sollen stationäre Aufenthalte vermieden und den Betroffenen Einschnitte in ihrem Alltagsleben erspart werden. Nach den Worten von Kleis kann diese "Krankenhausbehandlung ohne Bett" dazu beitragen, die Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung zu erhöhen. Dazu muss das neue Leistungsangebot die vollstationäre Krankenhausbehandlung im Hinblick auf die ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen vollständig ersetzen. Besonders zur Sicherung der Qualität der Behandlung sollte die Verantwortung zur Durchführung beim Krankenhaus verbleiben und nicht an Dritte delegiert werden können.