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Krankenhausplanung muss Zukunft in den Blick nehmen

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Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Rheinland-Pfalz und im Saarland, schildert ihre Sicht auf die anstehende Krankenhausplanung des Landes Rheinland-Pfalz.

Dunja Kleis steht vor einer Wand.

Foto: BARMER/C. Costard

Das Land Rheinland-Pfalz hat sich für die Erstellung des neuen Krankenhausplans, der ab dem Jahr 2026 gelten soll, externe Expertise eingeholt und ein Gutachten erstellen lassen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens lassen hoffen, decken sie sich doch in weiten Teilen mit den Ergebnissen eines Gutachtens der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2024. Laut dem von den Kassen in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Notfallversorgung in Rheinland-Pfalz sehr gut und auch die aktuelle medizinische Versorgungssituation im Land ist gut. Doch das Gutachten zeigt auch Defizite auf. Unabdingbar ist demnach die Konzentration und Spezialisierung von einzelnen Klinik-Standorten und -Leistungen aus qualitäts-, wirtschaftlichkeits- und versorgungsorientierten Gründen.

Krankenhauslandschaft vor besonderen Herausforderungen

Das Gutachten im Auftrag des Landes benennt nun korrekterweise den wachsenden Fachkräftemangel, die demographische Entwicklung und die niedrige Auslastung der Krankenhausbetten als größte Herausforderungen für die rheinland-pfälzische Krankenhauslandschaft. Das Gutachten identifiziert daneben Versorgungspotenziale mit Blick auf die Krankenhausstandorte in Rheinland-Pfalz und konstatiert, dass es vergleichsweise wenige ambulante Angebote im medizinischen Bereich gibt. Das Potenzial zur ambulanten Erbringung von Leistungen, die zurzeit oft noch im Krankenhaus durchgeführt werden, sind gemäß Gutachten noch nicht ausgeschöpft.

Regio-Kliniken mit Potenzial für die medizinische Versorgung

Die Erkenntnisse aus dem vom Land beauftragten Gutachten müssen nun unbedingt Berücksichtigung finden bei der Aufstellung eines neuen Krankenhausplans. Zugleich muss der neue Krankenhausplan die Vorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz im Hinblick auf die Einführung von Leistungsgruppen und verbindliche Qualitätskriterien berücksichtigen. Weitreichende Ausnahmeregelungen bei den Qualitätsvorgaben darf es dabei nicht geben, um Patientinnen und Patienten vor sogenannter Gelegenheitschirurgie zu schützen. Mehrere Studien konnten bereits belegen, dass diese zu einer Häufung von Komplikationen und Todesfällen führen kann. Die vom Land ins Spiel gebrachten Regio-Kliniken können perspektivisch eine gute Rolle für die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz leisten.